Dogsharing liegt im Trend – besonders in Städten, wo viele Menschen gerne Zeit mit einem Hund verbringen möchten, aber selbst keinen halten können. Über Plattformen wie Hundelieb, Patzo oder Dogshare finden Hundehalter, die sich im Alltag Entlastung wünschen, passende Hundefreunde, die Lust auf gemeinsame Spaziergänge haben. Das Prinzip: Der Hund bleibt bei seinem Besitzer, bekommt aber zusätzliche Betreuung – meist stundenweise – durch einen „Paten“.
Was auf den ersten Blick nach einer unkomplizierten Win-win-Situation klingt, erfordert in der Praxis eine Menge Vertrauen und klare Absprachen. Denn wenn es um Tiere geht, geht es immer auch um Verantwortung.
Dogsharing ist keine professionelle Hundebetreuung – es geht eher um eine Patenschaft. Für viele Hunde bedeutet das: mehr Auslauf, mehr Zuwendung und ein abwechslungsreicher Alltag. Für die Hundefreunde bietet sich eine tolle Gelegenheit, Zeit mit einem Tier zu verbringen, ohne gleich die volle Verantwortung eines eigenen Hundes zu übernehmen.
Doch was passiert, wenn etwas schiefläuft? Wer haftet, wenn der Hund ausbüxt, jemanden beißt oder sich verletzt? Grundsätzlich haftet der Hundehalter – auch dann, wenn er beim Vorfall gar nicht dabei ist. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher Pflicht. Wichtig: Nicht jede Police deckt auch Vorfälle ab, bei denen eine dritte Person (also der Dogsharer) mit dem Tier unterwegs ist. Es lohnt sich also, hier genau hinzusehen oder mit dem Versicherer zu sprechen.
Auch weitere Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden: Wer trägt die Tierarztkosten bei Verletzungen während des Spaziergangs? Was passiert bei Schlüsselübergabe zur Wohnung des Halters? Und: Was tun, wenn sich der Hund mit dem Dogsharer gar nicht versteht?
Damit Dogsharing für alle Beteiligten ein Gewinn wird – insbesondere für den Hund – braucht es Offenheit, Zuverlässigkeit und klare Kommunikation. Im besten Fall entsteht daraus eine echte Freundschaft mit tierischem Mehrwert – ohne Missverständnisse, aber mit viel gemeinsamer Freude.