Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen einen mutmaßlichen marokkanischen Spion erhoben. Der Mann soll im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes in Deutschland aktiv gewesen sein und sich voraussichtlich bald vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten müssen.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft besteht ein hinreichender Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Dem Beschuldigten wird konkret vorgeworfen, seit Januar 2022 gezielt Anhänger der sogenannten Hirak-Bewegung in Deutschland ausgespäht zu haben. Bei dieser Bewegung handelt es sich um eine oppositionelle marokkanische Protestbewegung, die vor allem im Rif-Gebiet aktiv ist und sich gegen soziale Ungerechtigkeit und staatliche Repression richtet.
Der mutmaßliche Agent soll Informationen über in Deutschland lebende Unterstützer und Sympathisanten der Hirak-Bewegung gesammelt und an eine ausländische Stelle weitergeleitet haben – ein klarer Verstoß gegen deutsches Recht, das die Ausübung geheimdienstlicher Tätigkeiten auf deutschem Boden untersagt.
Die Bundesanwaltschaft verfolgt solche Fälle mit besonderem Nachdruck, da sie nicht nur die innere Sicherheit, sondern auch die politischen Grundrechte von Exiloppositionellen gefährden. Wann der Prozess vor dem OLG Düsseldorf beginnt, ist noch offen. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.