Ein Berufungsgericht in Rom hat einen der rätselhaftesten Kriminalfälle der vergangenen Jahre neu bewertet – mit einem weitreichenden Ergebnis: Der deutsche Ehemann einer auf hoher See verschwundenen Frau wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der heute 52-Jährige war im Vorjahr noch in erster Instanz zu einer langjährigen Freiheitsstrafe von 26 Jahren verurteilt worden.
Der mysteriöse Vorfall auf dem Mittelmeer
Der Fall geht auf das Jahr 2017 zurück. Damals befand sich das Ehepaar auf einer Kreuzfahrt im Mittelmeer, als die Frau plötzlich spurlos verschwand. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht, irgendwo zwischen zwei Anlaufhäfen. Trotz intensiver Suche durch Crew, Küstenwache und internationale Ermittler wurde die Frau nie gefunden, auch nicht ihre persönlichen Gegenstände oder andere belastbare Hinweise auf einen Unfall oder ein Verbrechen.
Mordvorwurf ohne Leiche – Erstinstanzliches Urteil 2024
Die italienische Staatsanwaltschaft war dennoch überzeugt, dass der Ehemann für das Verschwinden seiner Frau verantwortlich sei – sie unterstellte ein vorsätzliches Tötungsdelikt an Bord des Kreuzfahrtschiffs. In einem stark beachteten Prozess wurde der Mann 2024 wegen Mordes zu 26 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil stützte sich dabei vor allem auf Indizien und die angeblich auffällige Reaktion des Ehemannes nach dem Verschwinden seiner Frau. Seine Verteidigung sprach hingegen von einer Konstruktion ohne stichhaltige Beweise und legte Berufung ein.
Berufungsgericht: Kein Beweis für ein Verbrechen
Nun hat das Berufungsgericht in Rom dieses Urteil vollständig aufgehoben. In seiner Begründung erklärten die Richter, dass kein belastbarer Nachweis für ein Verbrechen vorliege. Es gebe keine forensischen Beweise, keine Zeugen eines Streits oder Gewalttätigkeit – und vor allem keine Leiche. Auch ein konkretes Motiv habe sich nicht ergeben. Die Umstände des Verschwindens seien zwar ungewöhnlich, reichten aber nicht aus, um einen Mord zweifelsfrei nachzuweisen.
Angeklagter beteuert Unschuld – Urteil als späte Erleichterung
Der freigesprochene Ehemann zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Er hatte seit Beginn der Ermittlungen und während des gesamten Verfahrens seine Unschuld beteuert und stets darauf hingewiesen, dass er den Verbleib seiner Frau selbst nicht erklären könne. Medienberichten zufolge hatte er nach dem Verschwinden auch mehrfach mit Ermittlern kooperiert, war jedoch später ins Visier der Strafverfolgung geraten.
Da das erste Urteil nicht rechtskräftig war, musste der Mann die Haftstrafe nicht antreten. Der Freispruch ist nun rechtsgültig, eine Revision ist laut Verteidigung nicht zu erwarten.
Schicksal der Frau bleibt ungeklärt
Mit dem Freispruch bleibt ein entscheidendes Kapitel des Falls offen: Das Schicksal der verschwundenen Frau ist weiterhin unbekannt. Ob sie Opfer eines Unfalls wurde, möglicherweise freiwillig verschwand oder einem Verbrechen zum Opfer fiel, ist auch nach acht Jahren unklar.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Beweislage bei mutmaßlichen Tötungsdelikten ohne Leiche auf – und zeigt, wie schwierig die Ermittlungsarbeit bei Vorfällen auf hoher See ist, wo Zuständigkeiten oft unklar sind und Spuren rasch verloren gehen.
Für den 52-jährigen Ehemann endet ein jahrelanges juristisches Verfahren – die persönliche Tragödie bleibt jedoch bestehen.