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FMA warnt eindringlich vor Finanzdienstleister „Unoredit“ – Keine Erlaubnis für Kreditvergabe in Österreich
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FMA warnt eindringlich vor Finanzdienstleister „Unoredit“ – Keine Erlaubnis für Kreditvergabe in Österreich

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 30. Mai 2025 eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht, in der sie vor den Angeboten des Unternehmens „Unoredit“ warnt. Die Plattform ist über die Website https://unoredit.com und die E-Mail-Adresse info@unoredit.com erreichbar. Laut FMA verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Konzession, um in Österreich Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

Keine Zulassung zur Kreditvergabe – Verstoß gegen das Bankwesengesetz

Konkret sei es Unoredit nicht gestattet, konzessionspflichtige Bankgeschäfte wie die Vergabe von Gelddarlehen durchzuführen. Die FMA verweist ausdrücklich auf einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Z 3 des Bankwesengesetzes (BWG). Darin ist festgelegt, dass das sogenannte „Kreditgeschäft“ – also die gewerbsmäßige Vergabe von Gelddarlehen – ausschließlich konzessionierten Instituten vorbehalten ist.

Die Plattform Unoredit erweckt jedoch offenbar bei potenziellen Kundinnen und Kunden den Eindruck, ein vollwertiger Anbieter für Finanz- oder Kreditdienstleistungen zu sein. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein nicht autorisiertes Unternehmen, dessen Tätigkeiten von der FMA weder geprüft noch überwacht werden.

Veröffentlichung auf Basis gesetzlicher Grundlage

Die Warnung der FMA stützt sich auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz, der der Behörde ausdrücklich das Recht einräumt, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte tätigt oder vorgibt, dazu berechtigt zu sein.

Ziel solcher Veröffentlichungen ist es, Anleger und Verbraucher vor möglichen finanziellen Schäden zu schützen – insbesondere vor Plattformen, die seriöse Dienstleistungen wie Kreditvergabe, Geldanlagen oder Vermögensverwaltung vortäuschen, tatsächlich jedoch ohne rechtliche Grundlage operieren.

So erkennen Sie unseriöse Anbieter

Die FMA warnt in diesem Zusammenhang erneut vor allgemeinen Risiken im Umgang mit nicht konzessionierten Finanzplattformen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Auswahl von Anbietern folgende Punkte beachten:

  • Ist der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der FMA registriert?

  • Werden unrealistisch hohe Versprechungen gemacht – etwa besonders günstige Kredite ohne Bonitätsprüfung?

  • Gibt es ein vollständiges Impressum mit Firmensitz, Handelsregister- und Konzessionsnummer?

  • Werden Sie unter Druck gesetzt, rasch einen Vertrag abzuschließen oder persönliche Daten preiszugeben?

Wenn auch nur einer dieser Punkte Zweifel aufwirft, ist höchste Vorsicht geboten. Die FMA empfiehlt, sich im Zweifel vor Vertragsabschluss anwaltlich oder bei einer Konsumentenschutzeinrichtung beraten zu lassen.

Schutzmaßnahmen und Hilfestellung

Wer bereits mit Unoredit oder ähnlichen Plattformen in Kontakt getreten ist oder womöglich Geld überwiesen hat, sollte umgehend:

  • alle Unterlagen sichern (z. B. E-Mails, Screenshots, Verträge),

  • Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten,

  • und sich an die FMA wenden, um den Fall zu melden.

Fazit

Die Warnung der FMA zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich bei Finanzgeschäften nicht auf den ersten Eindruck zu verlassen. Plattformen wie Unoredit operieren ohne rechtliche Erlaubnis, bieten aber gleichzeitig Dienstleistungen an, die streng reguliert sind – allen voran die Kreditvergabe. Wer sich vor finanziellen Verlusten schützen will, sollte sich vorab gründlich informieren und ausschließlich mit zertifizierten Anbietern zusammenarbeiten. Die Unternehmensdatenbank der FMA bietet hier eine verlässliche erste Anlaufstelle.

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