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Was sich im Juni für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert – mehr Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Rechte

MaeM (CC0), Pixabay

Der Juni bringt nicht nur farbenfrohe CSD-Paraden und den Pride Month mit sich, sondern auch eine Reihe von Änderungen, die den Alltag vieler Menschen spürbar beeinflussen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher treten neue Regeln in Kraft, die mehr digitale Teilhabe, umweltfreundlichere Technik, schnelleren Service beim Anbieterwechsel und mehr Sicherheit im Freizeitbereich versprechen.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die digitale Barrierefreiheit. Ab dem 28. Juni müssen Webseiten von Unternehmen, Behörden und gemeinnützigen Organisationen deutlich besser zugänglich sein. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet sie dazu, insgesamt 98 Kriterien zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem Leichte Sprache, Vorlesefunktionen, anpassbare Schriftgrößen oder die Möglichkeit, Webseiten per Sprache zu steuern – etwa bei Onlinekäufen. Ziel ist es, die digitale Welt für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit Einschränkungen einfacher und diskriminierungsfrei nutzbar zu machen. Bei Verstößen kann eine Website sogar vorübergehend abgeschaltet werden. Die Kontrolle übernimmt eine eigens eingerichtete Aufsichtsbehörde.

Auch im Bereich Technik tut sich einiges. Neue EU-Vorgaben sorgen ab Juni dafür, dass Smartphones und Tablets nicht nur nach Energieeffizienz bewertet werden, sondern auch danach, wie leicht sie sich reparieren lassen. Ein neues Farblabel von Grün bis Rot informiert direkt beim Kauf über Stromverbrauch, Schutz vor Wasser und Stürzen sowie Langlebigkeit und Wartungsfreundlichkeit. Besonders wichtig: Ersatzteile müssen künftig mindestens sieben Jahre lang verfügbar bleiben, und Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre lang Updates bereitzustellen. So soll nachhaltiger Konsum gefördert und die Lebensdauer elektronischer Geräte verlängert werden.

Wer in eine neue Wohnung zieht und dabei den Stromanbieter wechseln möchte, profitiert ebenfalls von einer neuen Regelung. Ab dem 6. Juni gilt, dass der Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein muss – deutlich schneller als bisher. Voraussetzung ist allerdings, dass der Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus gemeldet wird. Rückwirkende Wechsel sind künftig nicht mehr möglich. Der Zählerstand muss zudem am Tag des Einzugs dokumentiert und weitergeleitet werden.

Für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage bringt der 19. Juni eine weitere Veränderung. Ab diesem Datum sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen der Gasanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Damit sollen Unfälle beim Kochen, Heizen oder Kühlen im Camper vermieden werden. Die Prüfungen müssen von Fachpersonal durchgeführt und dokumentiert werden, andernfalls drohen Bußgelder und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.

Der Juni 2025 steht somit nicht nur im Zeichen gesellschaftlicher Sichtbarkeit durch den Pride Month, sondern bringt auch konkrete Fortschritte im Alltag: für mehr Teilhabe, mehr Nachhaltigkeit, mehr Verbraucherschutz und mehr Sicherheit.

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