Die Bundesregierung will die gesetzliche Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern. Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ohne eine Neuregelung würde die seit 2015 geltende Maßnahme Ende dieses Jahres auslaufen.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Dringlichkeit des Vorhabens:
„Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb dürfen wir keine Zeit verlieren.“
Die Mietpreisbremse gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort darf die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Die Verlängerung soll vor allem Mieter*innen in Großstädten und Ballungszentren vor weiter steigenden Mieten schützen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Regelung häufig umgangen werde und der Wohnungsneubau wichtiger sei, um den Mangel zu beheben. Befürworter sehen sie als notwendiges Instrument, um kurzfristig soziale Härten abzufedern.