Amtsgericht Eilenburg
Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung
8 VRJs 37/24
Jug Jugendstrafvollstreckungsverfahren
Das Amtsgericht Eilenburg führt ein Jugendstrafvollstreckungsverfahren gegen Laura Herzig. Diese wurde durch das Urteil des Amtsgerichts Eilenburg vom 18.07.2022, rechtskräftig seit dem 18.03.2024, Az.: 8 Ls 683 Js 15437/18 jug, wegen Betrugs in 89 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit versuchten Betrug; verurteilt.
In das Urteil wurde die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Eilenburg vom 24.07.2018 und vom 26.01.2021 (Az.: 8 Ls 254 Js 8472/17 jug) einbezogen.
Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von der Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.
Verfahren 8 Ls 254 Js 8472/17 jug:
Die Verurteilte bot im Zeitraum zwischen dem 19.08.2016 und dem 26.02.2017 bot Laura Herzig, zumindest teilweise gemeinschaftlich mit Alexander Hentschel handelnd, diverse Gegenstände bei Ebay bzw. Facebook zum Verkauf an, ohne diese jedoch selbst zu besitzen und ausliefern zu können. Sie überredeten die Käufer jeweils, ungesicherte Zahlungen zu leisten, die zumeist auf das Konto der Angeklagten Laura Herzig eingingen.
Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden im Zusammenhang mit den benannten Gegenständen:
| 1. |
Durmus Sen, goldfarbenes Smartphone Samsung S6 Edge |
| 2. |
Michael Reischmann, Tablet der Marke Samsung 10.5 |
| 3. |
Meike Aldag, iPad |
| 4. |
Jacqueline Stark, iPhone 6s |
| 5. |
Emin Baysal, iPhone 6s |
| 6. |
Ethem Durna, iPhone 7 |
| 7. |
Markus Knop, Blackberry |
| 8. |
Jonas Gadziecki, iPhone 6 Plus |
| 9. |
Dennis Disch, Xbox 1 – Spiel |
| 10. |
Conrad Mallinckrodt, Eintrittskarten für ein Fußballspiel Dortmund gegen Leipzig |
| 11. |
Tanja Borokowski, Eintrittskarten für ein Fußballspiel Dortmund gegen Leipzig |
| 12. |
Andre Berger, Smartphone |
Um der Verurteilten das durch die Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten u.a. in Höhe von 1.325,00 EUR angeordnet.
Verfahren 8 Ls 683 Js 15437/18 jug:
Die Verurteilte verkaufte im Zeitraum vom 04.05.2017 bis 27.06.2019, überwiegend von ihrer gemeinsamen Wohnung aus handelnd, soweit nicht anders angegeben jeweils über die Internetverkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen, unter fiktiven Namen und über eigens für diesen Zweck eingerichtete Mobilfunknummern und E-Mailadressen verschiedene Waren, insbesondere Konzertkarten. Zur Kontaktanbahnung meldeten sie sich dabei auf entsprechende Gesuche Dritter oder stellten selbst Verkaufsanzeigen ein, wobei sie ihre Lieferwilligkeit jeweils nur vorspiegelten.
Um die Kaufpreiszahlungen unerkannt vereinnahmen zu können, erstellte sie im Regelfall bei dem Zahlungsdienstleister PayPal unter Verwendung fiktiver oder fremder Personendaten diverse Konten und gaben diese dem jeweiligen Interessenten als Zielkonto der Kaufpreiszahlung bekannt. Regelmäßig überredete sie die Käufer dabei, die Zahlungen über „PayPal Freunde & Familie“ zu senden, um den Käuferschutz auszuhebeln. Nur im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung überwiesen die Käufer im Anschluss die vereinbarten Beträge. Wie von Anfang an beabsichtigt übersandten die Angeklagten die Waren nach Bezahlung nicht, obwohl sie wussten, dass sie unter diesen Umständen keinerlei Anspruch auf die jeweiligen Kaufpreise hatten. Ihnen war klar, dass sie die Käufer schädigten.
Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:
| 1. |
Larissa Warnke, iPhone6s; Facebook |
| 2. |
Shkelqim Halili aus Österreich, Iphone7plus, Galaxy S8, Shpock |
| 3. |
Thomas Leyding, Nintendo Switch, 2 Spiele, 2 Controller und 2 Lenkräder, Shpock |
| 4. |
Anthony Greninger Junior, Playstation 4, Shpock |
| 5. |
Jennifer Ketter, Konzertkarten für die Gruppe Monstax |
| 6. |
Karsten Fricke, Karten für ein Fussballspiel Borussia Dortmund vs. FC Bayern |
| 7. |
Daniela Polifka, Konzertkarten für „Patrick Kelly“ am 30.11.2017 in Frankfurt/Main |
| 8. |
Jessica Stenzel, Konzertkarten für „Die Toten Hosen“ |
| 9. |
Agnes Fischer, Eintrittskarten Musical „König der Löwen“ |
| 10. |
Lydia und Frank Dickopf, Playstation 4 |
| 11. |
Andreas Gerhards, zwei Karten für eine Vorstellung von Martin Rütter |
| 12. |
Florian Süß, zwei Konzertkarten für „SDP“ |
| 13. |
Valentin Thanbichler, zwei Karten für den Biathlonweltcup in Ruhpolding am 14.01.2018 |
| 14. |
Sandra Nittritz, zwei Karten für das Konzert der „Kelly Family“ |
| 15. |
Grit Strauch, ein GOLD-Ticket für die Glowcon |
| 16. |
Alexander Mleczko, eine Karte für das Fussballspiel Köln vs. Dortmund |
| 17. |
Frank Schumacher, vier Karten für die Karnevalsparty Gaffel am Dom |
| 18. |
Katharina Hielscher, zwei Karten für ein Konzert der „Kelly Family“ |
| 19. |
Kathrin Zundel, eine Karte für die Kaisermania |
| 20. |
Jochen Messing, zwei Karten für „Monika Gruber“ in Erding |
| 21. |
Thomas Schult, zwei Karten für eine Katamarantour nach Helgoland mit einem Konzert von „Johannes Oerding“ |
| 22. |
Daniel Nebeling, zwei Karten für Carolin Kebekus |
| 23. |
Volker Kirsch, zwei Karten für das Musical „Tanz der Vampire“ |
| 24. |
Mathias Kühne, zwei Karten für das Fussballspiel RB Leipzig vs. FC Bayern |
| 25. |
Carola Schede, vier Karten für ein Konzert von „Lina Larissa Strahl“ |
| 26. |
Daniela Heidecke, zwei Karten für das Konzert der „Kelly Family“ |
| 27. |
Sven Gärtner, drei Karten für das Fussballspiel Borussia Mönchengladbach vs. SV Werder Bremen |
| 28. |
Bianka Nittka, zwei Karten für das Konzert der „Kelly Family“ |
| 29. |
Sabine Kelka, zwei Karten für „Monika Gruber“ in Würzburg |
| 30. |
Andrea Kuven, eine Karte für das Defqon-Weekend |
| 31. |
Claudia Bläser, zwei Karten für das Afrika-Festival in Würzburg |
| 32. |
Annett Hansen, zwei VIP-Karten für die Veranstaltung „got7“ |
| 33. |
Tatjana Denkinger, zwei Karten für das Musikfestival „See you“ am Tunisee in Freiburg |
| 34. |
Sandra Schramm, zwei Karten für das Musikfestival „See you“ am Tunisee in Freiburg |
| 35. |
Michael Kühn, zwei Festivalkarten |
| 36. |
Carolin Schwarzer, vier VIP-Karten „Super Sommer Sause“ am 14.07.2018 am Airport Nürnberg |
| 37. |
Kristin Krulich, eine Karte für die Veranstaltung „Grill den Profi“ |
| 38. |
Michael Falke, eine Karte für ein Konzert von „Andrea Berg“ |
| 39. |
Nicola Entgelmeier, zwei Karten für „Image Dragons“ in Arnheim |
| 40. |
Heike Scheibe, zwei Karten für „Rea Garvey“ |
| 41. |
Dorit Döpke, zwei Karten für „Das kleine Fest im großen Garten“ in Hannover-Herrenhausen |
| 42. |
Ines Raulf, eine Karte für das Konzert der „Juicy Beats“ |
| 43. |
Robert Markus Bundschu, zwei Karten für eine Veranstaltung von „Monika Gruber“ |
| 44. |
Julian-Cedrik Richter, Karten für ein Konzert von „Britney Spears“ |
| 45. |
Sabine Zerning, zwei Karten für ein Konzert von „Wincent Weiss“ |
| 46. |
Anja Kurp, zwei Karten für die XXL Comedy Nacht |
| 47. |
Verena Schönknecht, vier Karten für ein Konzert von „Unantastbar“ |
| 48. |
Thomas Lohse, drei Karten für das Konzert von Roland Kaiser „Kaisermania“ |
| 49. |
Dr. Thomas Gruber, zwei Karten für die Veranstaltung „Monika Gruber“ |
| 50. |
Anna Rühle, zwei Karten für das Konzert von Roland Kaiser „Kaisermania“ |
| 51. |
Carolin Berger, zwei Karten für das Konzert der Band „The Fratellis“ |
| 52. |
Christiane Nissen, zwei Karten für das Reeperbahnfestival |
| 53. |
Mandy Hildebrandt, vier Karten für „Die Ärzte“ |
| 54. |
Nicole Cuddy, zwei Karten für ein Konzert am 30.09.2018 in Kassel |
| 55. |
Anja Hergert, zwei Karten für das Konzert von „Max Giesinger“ |
| 56. |
Laura Heckel, zwei Karten für „Sascha Grammel“ |
| 57. |
Dana Mävers, eine Karte für die „Luke Mockridge Show“ |
| 58. |
Simon Stricker, zwei Karten für die „Luke Mockridge Show“ |
| 59. |
Hendrik Vering, zwei Karten für die Lesung „Mit Vorliebe“ in Rhede |
| 60. |
Caroline Pelka, vier Karten für ein Konzert von „Mark Forster“ |
| 61. |
Dogan Güngör, Karten für das Fussballspiel FC Mönchengladbach vs. FC Bayern |
| 62. |
Christian Flick, drei Karten für „Gestört aber Geil“ |
| 63. |
Nando Rujanski, eine Karte für das ROCKHARZ Open Air |
| 64. |
Anna Caterina Pannattoni, eine Karte für die „Palmen-aus-Plastik 2“-Tour |
| 65. |
Heike Elisabeth Wert, zwei Karten für die Veranstaltung „Schmitzeljagd“ |
| 66. |
Anna-Katharina Kürschner, drei Karten für das „ZAZ“-Konzert |
| 67. |
Paul-Lucas Graser, vier Karten für das Fußballspiel Leipzig gegen Dortmund |
| 68. |
Kim Matulovic, sechs Karten für eine Comedy-Veranstaltung |
| 69. |
Patrick Raese, zwei Karten für eine Comedy-Veranstaltung |
| 70. |
Antonia Steffan, zwei Karten für die „Weiberfastnacht im Königshof“ |
| 71. |
Jana Röhr, zwei Karten für das „Apple-Tree-Garden-Festival“ |
| 72. |
Ingrid Irlbacher,, wei Karten für ein Konzert von „Monika Gruber“ |
| 73. |
Claudia Maria Heckele, vier Karten für „Schlagerchampions 2019“ |
| 74. |
Marcus Engelmann, Karten für „Sting“ |
| 75. |
Tanja Huber, zwei Karten für „Annenmey Kantereit“ |
| 76. |
Stefanie Lechner, zwei Karten für ein Konzert von „Grata van Fleet“ |
| 77. |
Stefanie Klauber-Reinemuth, zwei Karten für „Beth Hart“ im Tollhaus |
| 78. |
Ronald Alexander Beck, eine Karte für „Andreas Gabalier“ |
| 79. |
Madlen Völz, Karten für „Stahlzeit“ |
| 80. |
Ulrich Kieserling und Katja Ahrens, Karten für eine Veranstaltung auf der „Hinterbühne“ |
| 81. |
Sabine Wilhöft, Karten für das „Afrika Festival“ in Würzburg |
| 82. |
Denise Kluge, zwei Karten für eine Karnevalsveranstaltung in Köln |
| 83. |
Annette Sinnwell, Karten für „Premabüba 2019“ |
| 84. |
Gregor Kaliakoudas, zwei Konzertkarten |
| 85. |
Svenja Keßler, Karten für „Die Ärzte“ |
| 86. |
Julia Perret, eine Karte für ein „Meet and Greet mit Ariana Grande“ |
| 87. |
Luca Francois, ein Handy Samsung S10e |
| 88. |
Katja Genau, eine Karte für „Alligatoah“ |
| 89. |
Lea Winkler, Karten für das „Taubertalfestival“ |
| 90. |
Kristina Fajga, zwei Eintrittskarten für 110 Euro |
Um der Verurteilten das durch die Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 12.746,47 EUR angeordnet.
Gemäß § 459i Absatz 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Geschädigten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung benachrichtigt.
Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, bis 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu erklären, ob Sie Ihren Anspruch anmelden.
Bezüglich der den Geschädigten zustehenden Rechte sei auf die nachfolgende Belehrung verwiesen:
| • |
Der Erlös aus der Verwertung der durch das Gericht gepfändeten Vermögenswerte wird an die Geschädigten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO). |
| • |
Die Auskehrung an den Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen 6 Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO). Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Geschädigten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO). Zudem bleibt es dem Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 der ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 7947 der ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. |
| • |
Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO). |
| • |
Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch das Gericht erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO). |
| • |
Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei dem Gericht anmelden, und stellt das Gericht fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Geschädigten zu befriedigen, stellt das Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO). |
| • |
Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 der ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1-3 StPO). |
| • |
Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Geschädigten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Geschädigten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Geschädigten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Geschädigte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört. |
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich.
Dem Amtsgericht ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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