Aktenzeichen: 36m IN 6326/24 – Amtsgericht Charlottenburg
Beschluss vom 22. Mai 2025
Berlin, 22. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Müller-Ziebur Beteiligungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse abgewiesen. Damit endet der Versuch der Gesellschaft, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen, bereits vor dessen eigentlicher Einleitung.
Die unter HRB 139789 im Handelsregister geführte Gesellschaft mit Sitz in der Schönblicker Straße 44, 12589 Berlin und vertreten durch Geschäftsführer Stephan Müller-Ziebur hatte sich auf die Beteiligung an der SMZ SocialMediaZolutions GmbH & Co. KG spezialisiert. Offenbar ist die Beteiligung wirtschaftlich wertlos – und das Unternehmen selbst ohne verwertbares Vermögen.
Was bedeutet die Abweisung mangels Masse?
Das Gericht sieht gemäß § 26 Abs. 1 InsO von der Verfahrenseröffnung ab, wenn das verbleibende Vermögen:
-
nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens (Gericht, Gutachten, Verwalter) zu decken,
-
kein pfändbares oder verwertbares Unternehmensvermögen vorhanden ist,
-
somit kein Insolvenzverfahren im eigentlichen Sinne möglich ist.
Konsequenzen für Gläubiger
Die Entscheidung ist ein harter Schlag für alle potenziellen Gläubiger der Gesellschaft:
-
Sie bleiben auf ihren Forderungen vollständig sitzen,
-
eine Quotenverteilung erfolgt nicht,
-
auch keine Gläubigerversammlung findet statt.
Zudem entfällt jede weitergehende gerichtliche Aufarbeitung der Unternehmenslage, da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
Rechtliche Folge: Löschung wahrscheinlich
Die Gesellschaft wird nun – sofern nicht bereits geschehen – zeitnah aus dem Handelsregister gelöscht, da sie nicht mehr handlungsfähig ist. Es bleibt das juristisch formlose Ende eines Unternehmens, das keinen wirtschaftlichen Rückhalt mehr hatte.
Bemerkung zur Branche
Mit dem Unternehmensgegenstand Beteiligung an einer Social-Media-Agentur lag die Müller-Ziebur Beteiligungs GmbH in einem stark wettbewerbsgetriebenen Sektor. Beteiligungsgesellschaften ohne eigene operative Wertschöpfung sind dabei besonders anfällig: Bricht die Tochtergesellschaft ein, fehlt dem Mutterunternehmen oft jede wirtschaftliche Grundlage.
Fazit
Ein leiser Schlussstrich unter ein wirtschaftlich ausgezehrtes Beteiligungsmodell: Der Fall der Müller-Ziebur Beteiligungs GmbH verdeutlicht einmal mehr, dass ein Insolvenzverfahren nicht selbstverständlich ist, wenn keine Masse vorhanden ist. In solchen Fällen bleibt am Ende – außer der Eintragung im Handelsregister – oft nichts weiter zurück.