Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 23. Mai 2025 bekannt gegeben, dass sie gegen die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro verhängt hat. Die Sanktion wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) ausgesprochen und ist rechtskräftig.
Anlass der Sanktion: Lückenhafte Überwachung von Kundenbeziehungen
Die Geldstrafe basiert auf einem Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG). Nach den Feststellungen der FMA hatte die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ihre internen Strategien und Verfahren zur Überwachung von Kundenbeziehungen nicht in ausreichendem Maße angewendet. Insbesondere ging es um die laufende Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen – eine zentrale Maßnahme zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Sorgfaltspflichten im Fokus
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz verpflichtet Kreditinstitute zu besonderer Wachsamkeit: Die kontinuierliche Analyse von Kundenverhalten, die Überprüfung auffälliger Transaktionen sowie die sorgfältige Dokumentation und Risikoanalyse sind gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall hat die Raiffeisen-Landesbank laut FMA nicht sichergestellt, dass diese Pflichten im erforderlichen Umfang umgesetzt wurden.
Klare Botschaft der FMA
Mit der Sanktion unterstreicht die FMA, dass systematische Lücken in der Geldwäscheprävention nicht toleriert werden – selbst dann, wenn keine unmittelbaren Verdachtsfälle vorliegen. Der Schutz des Finanzsystems und die Integrität des österreichischen Bankenmarktes stehen dabei im Vordergrund.
Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat das Straferkenntnis akzeptiert. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt.