In Dänemark wird das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig auf 70 Jahre steigen. Das dänische Parlament in Kopenhagen hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das eine stufenweise Anhebung des Rentenalters vorsieht. Die neue Altersgrenze betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem Jahr 1971 geboren wurden. Für sie wird der Ruhestand erst mit dem 70. Lebensjahr möglich sein.
Bisher liegt das reguläre Renteneintrittsalter in Dänemark bei 67 Jahren. Die Erhöhung ist Teil eines langfristigen Anpassungsmechanismus, den das Land bereits im Jahr 2006 eingeführt hat. Seitdem wird das Rentenalter regelmäßig an die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung angepasst. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems angesichts der demografischen Entwicklung zu sichern.
Alle fünf Jahre überprüft die dänische Regierung anhand aktueller Daten zur Lebenserwartung, ob und in welchem Umfang eine weitere Anhebung des Rentenalters notwendig ist. Mit dieser Regelung zählt Dänemark zu den Vorreitern in Europa, wenn es um die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung geht.
Das neue Gesetz ist nicht unumstritten. Während die Regierung auf die Stabilität der Rentenkassen und eine faire Verteilung der Lasten verweist, äußern Kritiker Bedenken, insbesondere im Hinblick auf Menschen mit körperlich belastenden Berufen oder geringem Einkommen. Für sie könne ein späterer Rentenbeginn eine zusätzliche Belastung darstellen.
Trotz der Kritik bleibt die politische Linie klar: Dänemark setzt auf eine automatische, demografisch orientierte Rentenanpassung, die Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit miteinander verbinden soll.