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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 91/25

Montabaur/Diez, 22. Mai 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Industriestraße 16, 65582 Diez, hat das Amtsgericht Montabaur am 22. Mai 2025 um 15:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 21338 eingetragene Schuldnerin wird vertreten durch die Krüger’s CarCity Verwaltungsgesellschaft mbH. Deren Geschäftsführer und zugleich Kommanditist ist Herr Vadim Krüger, wohnhaft in 56368 Katzenelnbogen.

Zentrale Inhalte des Beschlusses

  • Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
    Das Insolvenzgericht ordnete zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

  • Verfügungsbeschränkung
    Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft sämtliche Handlungen, die sich auf das Vermögen der Gesellschaft auswirken könnten – etwa Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Eigentumsübertragungen.

  • Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, mit Kanzleisitz in Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, bestellt.
    Kontaktmöglichkeiten:
    Telefon: 06431 77990-0
    Telefax: 06431 77990-35
    E-Mail: kanzlei@dr-theile.de

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner
    Alle Schuldner der Auto & Reifen Service Termer GmbH & Co. KG (sogenannte Drittschuldner) werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nicht mehr rechtswirksam.

  • Einsicht in vollständigen Beschluss möglich
    Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Montabaur eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin, aber auch von Gläubigern (bei Rüge der internationalen Unzuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EU-InsVO), die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (maßgeblich ist das frühere Ereignis).

  • Einreichung bei:
    Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht
    Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
    Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): safe-sp1-1442409949278-015914714

  • Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht zu erklären.

  • Sie ist von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO, § 55 BDSG und § 43 LDSG Rheinland-Pfalz, ist auf der Website des Gerichts unter www.agmon.justiz.rlp.de veröffentlicht. Eine schriftliche Fassung kann auf Wunsch zugesandt werden.

Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht
Beschluss vom 22. Mai 2025

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