Aktenzeichen: 2 IN 271/24
Paderborn/Geseke, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Paderborn – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der TTM-Windkraft GmbH, mit Sitz in der Hölter Weg 46, 59590 Geseke, am 7. April 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, im Handelsregister geführt und zum Zeitpunkt des Antrags bereits in Liquidation, wurde gesetzlich vertreten durch ihren Liquidator Herrn Heinrich Tillmann, wohnhaft in Ziegelweg 2, 59590 Geseke. Der Insolvenzantrag war am 6. November 2024 eingegangen.
Rechtliche Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt fest, dass das Unternehmen nicht über genügend verwertbares Vermögen verfügt, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens – wie Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters – zu decken.
Ein reguläres Insolvenzverfahren kann somit nicht eröffnet werden. Es erfolgt keine Gläubigerbefragung, keine Quotenverteilung und keine Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht.
Folgen für Gläubiger und Beteiligte
Gläubiger haben keine Möglichkeit mehr, ihre Ansprüche im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend zu machen. Ihnen bleibt lediglich der Weg über Einzelvollstreckung, sofern beim Schuldner noch pfändbares Vermögen auffindbar ist – was angesichts der Massearmut unwahrscheinlich erscheint.
Die Gesellschaft befindet sich damit de facto am Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz. Eine Löschung im Handelsregister dürfte, vorbehaltlich anderer Hinderungsgründe, folgen.
Amtsgericht Paderborn – Insolvenzgericht
Beschluss vom 7. April 2025