Die Bundesregierung hat heute beschlossen, das Investitionsprogramm zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen um zwei Jahre zu verlängern. Damit können bis 2027 weiterhin gezielt Mittel abgerufen werden, um den Ausbau von Ganztagsangeboten voranzutreiben. Insgesamt stehen für das Programm 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Verlängerung gilt als wichtige Vorbereitung auf den stufenweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 in Kraft tritt. Dann haben zunächst Erstklässlerinnen und Erstklässler Anspruch auf einen Betreuungsplatz – bis 2029 soll dieser Anspruch auf alle Grundschulkinder ausgeweitet werden.
Worum geht es konkret?
Mit dem Programm werden Neubauten, Umbauten und Ausstattungen für Ganztagsschulen gefördert – etwa Mensaräume, Gruppenräume, Sportanlagen oder digitale Lernumgebungen. Ziel ist es, verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote zu schaffen, die über den regulären Unterricht hinausgehen.
Warum ist das wichtig?
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Ganztagsangebote entlasten Familien und unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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Kinder erhalten mehr Zeit für individuelle Förderung, soziales Lernen und Bewegung.
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Besonders in bildungsbenachteiligten Regionen kann Ganztagsbetreuung einen Ausgleich schaffen.
Fazit: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine strukturelle Bildungsreform, die auf lange Sicht Chancengleichheit und Bildungsqualität verbessern soll. Mit der Verlängerung des Förderprogramms setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen – jetzt liegt es an den Ländern und Kommunen, die Mittel auch konsequent zu nutzen.