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BaFin-Mitteilung: Verdacht auf prospektfreies öffentliches Angebot der Unternehmensanleihe 2024/2029 durch DN Deutsche Nachhaltigkeit AG

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die DN Deutsche Nachhaltigkeit AG in Deutschland Wertpapiere in Form einer Unternehmensanleihe 2024/2029 (ISIN DE000A383C76) ohne gültigen Prospekt öffentlich anbietet.

BaFin-Meldung: DN Deutsche Nachhaltigkeit AG – Verdacht auf öffentliches Angebot der Unternehmensanleihe 2024/2029 der DN Deutsche Nachhaltigkeit AG (ISIN DE000A383C76) ohne erforderlichen gültigen Prospekt.

Zwar wurde für diese Anleihe am 2. Mai 2024 ein Prospekt von der zuständigen luxemburgischen Aufsichtsbehörde gebilligt und anschließend nach Deutschland notifiziert, doch war dieser laut Artikel 12 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung (VO) nur bis zum 2. Mai 2025 gültig. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht liegen nach derzeitiger Erkenntnis nicht vor.

Rechtlicher Hintergrund:

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem von der BaFin gebilligten und noch gültigen Prospekt öffentlich angeboten werden. Ein prospektfreies öffentliches Angebot verstößt gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Darüber hinaus sind auch Sanktionen in Höhe des Zweifachen des durch den Verstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteils möglich.

Im Rahmen eines Prospektbilligungsverfahrens prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und inhaltlich verständlich sowie widerspruchsfrei ist. Sie übernimmt jedoch keine inhaltliche Prüfung der Angaben, bewertet nicht die Seriosität des Emittenten und prüft auch nicht das Produkt selbst.

Haftung:
Anbieter und Emittenten haften bei pflichtwidriger Nichtveröffentlichung eines Prospekts gemäß § 14 Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Prospekt haften die Prospektverantwortlichen nach §§ 9 bzw. 10 WpPG.

Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Die BaFin empfiehlt, Investitionen in Wertpapiere nur auf Basis eines gültigen und veröffentlichten Prospekts zu tätigen. Ob für ein öffentliches Angebot ein gebilligter Prospekt hinterlegt ist, kann in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ der BaFin überprüft werden. Ein Prospekt ist nach seiner Billigung grundsätzlich zwölf Monate lang gültig.

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