Aktenzeichen: 20 IN 118/24
Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 15. Mai 2025 das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die MickyCar GmbH, ansässig in der Vogesenstraße 1, 77933 Lahr, endgültig beendet – mangels Masse.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 721585, wurde vertreten durch seinen Geschäftsführer Herrn Andrei Ionut Braileanu. Die MickyCar GmbH war im Automobilhandel tätig – ein Geschäftsfeld, das in der Vergangenheit von starkem Wettbewerb, wirtschaftlicher Unsicherheit und digitalem Wandel geprägt war.
Der Insolvenzantrag wurde von einer Gläubigerin gestellt, die offenbar vergeblich auf Begleichung ihrer Forderungen gehofft hatte. Das Gericht jedoch kam zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen nicht mehr über genügend Vermögenswerte verfügt, um selbst die grundlegenden Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen – geschweige denn die offenen Forderungen zu bedienen.
Die Abweisung des Antrags mangels Masse ist juristisch eindeutig und wirtschaftlich ernüchternd. Sie bedeutet, dass die MickyCar GmbH de facto nicht mehr existenzfähig ist. Gläubiger bleiben auf ihren Ansprüchen sitzen. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, eine Verwertung der Vermögenswerte findet nicht statt – weil nichts mehr zu verwerten ist.
Dem Beschluss wurde eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt werden – entweder schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts. Elektronische Einreichungen sind unter bestimmten technischen Voraussetzungen ebenfalls zulässig.
Für das Amtsgericht Offenburg war dies ein klarer Fall – für die Betroffenen hingegen ist es das bittere Ende eines Unternehmens, das einst mit unternehmerischer Zuversicht startete, nun aber ohne jede Substanz zurückbleibt.
Amtsgericht Offenburg – Insolvenzgericht, 15. Mai 2025