Aktenzeichen: 1504 IN 10500/24
Ein weiteres Technologieunternehmen muss die Bühne der deutschen Wirtschaft ohne geordnete Abwicklung verlassen. Die DATA-Soft GmbH Ingenieurgesellschaft für Software-Entwicklung, mit Sitz in der Bahnhofstraße 16a, 85774 Unterföhring, ist mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Mai 2025 offiziell insolvenzunfähig erklärt worden. Der von einer Gläubigerin gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 102600, wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Kern Roland. Das Unternehmen war in der Lieferung von Informations-, Datenübertragungs- und Steuerungssystemen tätig – einem technisch anspruchsvollen Feld mit hohem Innovationsdruck und starker Konkurrenz.
Mit der gerichtlichen Entscheidung steht nun fest: Es gibt keine Mittel mehr, um die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Damit entfällt die Möglichkeit zur Einsetzung eines Insolvenzverwalters ebenso wie eine ordnungsgemäße Verwertung des verbliebenen Vermögens. Für Gläubiger bedeutet dies nahezu immer einen vollständigen Ausfall ihrer Forderungen.
In solchen Fällen gilt die Entscheidung des Gerichts als wirtschaftlicher Schlussstrich – meist folgt darauf die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Die letzte Station eines Unternehmens, das einst mit fachlicher Expertise auf dem Feld der Software- und Systementwicklung auftrat, ist nun ein schlichter Gerichtsvermerk.
Die Rechtsbehelfsbelehrung zum Beschluss weist darauf hin, dass innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden kann – entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts. Auch die elektronische Einreichung ist zulässig, unter Einhaltung der entsprechenden technischen Vorgaben.
So endet der Weg der DATA-Soft GmbH nicht in einer Sanierung oder kontrollierten Abwicklung, sondern in der juristischen Feststellung: Kein Vermögen, kein Verfahren – ein leiser, endgültiger Rückzug aus der Unternehmenslandschaft.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 12. Mai 2025