Aktenzeichen: IN 98/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Techno GmbH, mit Sitz in der Weststraße 19, 91353 Hausen, hat das Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht – am 12. Mai 2025 entschieden: Der Antrag wird mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter der Nummer HRB 10054 eingetragene Gesellschaft war im Trockenbau, der Bautentrocknung sowie im Einbau von genormten Baufertigteilen wie Fenstern und Türen tätig – ein typisches mittelständisches Handwerksunternehmen mit operativer Ausrichtung. Geschäftsführer ist Philipp Nimmerrichter.
Kern der Entscheidung: Keine Mittel für ein Verfahren vorhanden
Nach eingehender Prüfung durch das Insolvenzgericht steht fest: Die Techno GmbH verfügt über kein ausreichendes Vermögen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Damit greift die Regelung des § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung, wonach ein Antrag abzuweisen ist, wenn nicht einmal die Verfahrenskosten sichergestellt sind.
Die Folge: Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft bleibt damit formal bestehen, doch Gläubiger haben keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Verfahrens geltend zu machen. Es wird weder eine Insolvenzmasse verwaltet noch eine Verteilung vorgenommen – die Techno GmbH gilt damit als wirtschaftlich leergesaugt.
Gläubigerinteressen bleiben unberücksichtigt
Für etwaige Gläubiger ist dies ein schwerer Rückschlag. Forderungen gegen das Unternehmen werden faktisch nicht realisierbar sein. Auch eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans oder eine geordnete Liquidation ist nicht mehr möglich. Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass die betroffene Firma ohne rechtliche Abwicklung in einen faktischen Stillstand übergeht.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts können Betroffene, insbesondere die Antragstellerin, sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, eingereicht werden oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Alternativ ist auch die elektronische Einreichung möglich, sofern die technischen Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs beachtet werden. Eine einfache E-Mail ist ausdrücklich nicht ausreichend.
Mit dem Beschluss vom 12. Mai 2025 endet das Verfahren IN 98/25 vorzeitig. Die Techno GmbH, einst als Fachbetrieb im Bereich Bau und Montage aktiv, hinterlässt ein rechtliches und wirtschaftliches Vakuum – kein Vermögen, kein Verfahren, keine Perspektive für Gläubiger.
Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025