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Illegale Preisabsprachen: Millionenbußen für Straßenbau-Konzerne

abuabua (CC0), Pixabay

Das Bundeskartellamt hat eine empfindliche Strafe gegen sieben Straßenbau-Unternehmen verhängt. Wegen illegaler Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen müssen die beteiligten Firmen insgesamt 10,5 Millionen Euro zahlen. Die Ermittlungen der Wettbewerbshüter legen offen, wie über Jahre hinweg systematisch der Wettbewerb unterlaufen wurde.

Laut Angaben des Bundeskartellamts haben sich die Unternehmen in zahlreichen Fällen vor Ausschreibungen abgestimmt, wer den Zuschlag für einen staatlichen Auftrag bekommen sollte. Durch diese sogenannten „Submissionsabsprachen“ wurde der freie Wettbewerb bewusst ausgehebelt – zulasten des Steuerzahlers und zum Vorteil der beteiligten Firmen.

„Ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht“

„Diese Absprachen sind kein Kavaliersdelikt. Sie untergraben das Vertrauen in faire Verfahren und verursachen häufig überhöhte Kosten bei der öffentlichen Hand“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Besonders brisant: Es geht um Straßenbauprojekte mit Steuergeldern, also direkte staatliche Aufträge an die Bauwirtschaft, bei denen ein offener und fairer Wettbewerb gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Unternehmen sollen sich – je nach Projekt – entweder aktiv zurückgehalten oder „pro forma“ überhöhte Angebote eingereicht haben, um einem bestimmten Unternehmen den Zuschlag zu ermöglichen. In einigen Fällen seien auch Ausgleichszahlungen zwischen den Firmen vereinbart worden, so die Ermittler.

Selbstanzeige und Kooperation wirken sich strafmildernd aus

Ein Teil der Unternehmen hatte sich laut Kartellamt selbst angezeigt und während der Ermittlungen umfassend kooperiert – was sich bußgeldmindernd auswirkte. Dennoch ist die Höhe der Strafen ein deutliches Signal: Wettbewerbsverzerrungen im Bauwesen werden von der Behörde konsequent verfolgt.

Die Namen der betroffenen Firmen wurden – wie häufig in solchen Fällen – zunächst nicht veröffentlicht. Es handelt sich jedoch laut Pressemitteilung um Bauunternehmen, die in mehreren Bundesländern aktiv sind und insbesondere in den letzten Jahren zahlreiche kommunale und landesweite Straßenbauprojekte abgewickelt haben.

Fazit:

Der Fall zeigt einmal mehr, wie anfällig öffentliche Vergabeverfahren für illegale Absprachen sein können. Das Bundeskartellamt setzt mit der Millionenstrafe ein klares Zeichen: Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit Wettbewerbsvorteile verschafft, muss mit deutlichen Sanktionen rechnen – und mit Reputationsverlust.

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