Redaktion: Herr Högel, am 3. Juni 2025 verhandelt der Bundesgerichtshof über die Rückzahlung von Bankgebühren. Worum geht es genau?
Maurice Högel: Es geht darum, ob Banken in der Vergangenheit zu Unrecht Kontoführungsgebühren erhöht haben, ohne dass die Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Verbraucherschutzorganisation hat deswegen eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen eine Sparkasse eingereicht – stellvertretend für viele Bankkundinnen und -kunden.
Redaktion: Was hat die Bank genau gemacht?
Högel: Die Bank hatte in ihren Geschäftsbedingungen eine Klausel, die sinngemäß sagte: „Wenn der Kunde nicht widerspricht, gilt das als Zustimmung.“ Damit wurden Gebührenänderungen einfach durchgesetzt, auch wenn der Kunde gar nichts aktiv gesagt hat. Solche Regeln nennt man Zustimmungsfiktion – und der Bundesgerichtshof hat sie bereits 2021 für unwirksam erklärt.
Redaktion: Und trotzdem hat die Bank weiter Gebühren kassiert?
Högel: Genau. Viele Kundinnen und Kunden haben jahrelang diese Gebühren bezahlt – oft ohne zu wissen, dass sie dem nie richtig zugestimmt haben. Die Bank sagt nun: „Aber wir haben ja Leistungen erbracht.“ Das stimmt – aber das ändert nichts daran, dass die rechtliche Grundlage für diese Gebühren fehlt, wenn keine klare Vereinbarung vorlag.
Redaktion: Können die Kunden ihr Geld zurückverlangen?
Högel: Darum geht es jetzt in Karlsruhe. Die Verbraucherzentrale will erreichen, dass das Gericht klarstellt: Die Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung – auch rückwirkend. Außerdem soll entschieden werden, ab wann die Verjährung beginnt. Denn viele wussten ja gar nicht, dass sie das Recht zur Rückforderung haben.
Redaktion: Was raten Sie betroffenen Bankkunden?
Högel: Wer zwischen 2016 und 2021 Kontoführungsgebühren einfach hingenommen hat, sollte sich jetzt informieren. Es gibt Rückforderungsmöglichkeiten – aber es ist wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden, bevor Fristen ablaufen. Erste Anlaufstelle sind Verbraucherschutzverbände oder eine anwaltliche Beratung.
Redaktion: Wie wichtig ist dieses Verfahren?
Högel: Sehr. Es betrifft Millionen Menschen in Deutschland. Denn fast alle Banken haben solche Zustimmungs-Regeln verwendet. Wenn der Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher entscheidet, könnte das viel Geld zurück in die Taschen der Kunden bringen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Högel.
Högel: Sehr gerne.
Hintergrund:
Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof findet am 3. Juni 2025, 9:00 Uhr, in Karlsruhe statt. Das Aktenzeichen lautet XI ZR 45/24.