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„Viele dieser Angebote sind rechtlich auf dünnem Eis und wirtschaftlich kaum prüfbar“

1ynnneo (CC0), Pixabay

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zur aktuellen Flut an Beteiligungsangeboten auf dem Grauen Kapitalmarkt

Frage: Herr Iwanow, Dutzende Unternehmen – vom Flüssigteeproduzenten bis zur Pferdefarm – suchen derzeit über sogenannte Genussrechte Anlegerkapital. Ist das eine gute Gelegenheit für Privatanleger?

Michael Iwanow: Leider oft nicht. Was wir hier sehen, ist ein Paradebeispiel für den Grauen Kapitalmarkt: zahlreiche kleine Anbieter mit angeblich lukrativen Renditen, aber keiner Aufsicht durch die BaFin, keinem geprüften Verkaufsprospekt und völliger Intransparenz über das wirtschaftliche Risiko. Für Privatanleger ist das eine sehr gefährliche Gemengelage.

Frage: Warum dürfen diese Firmen überhaupt Geld von Privatanlegern einsammeln, wenn sie nicht beaufsichtigt werden?

Iwanow: Sie nutzen eine gesetzliche Lücke, die sogenannte „Bereichsausnahme“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG). Diese erlaubt es Unternehmen, ohne Prospektpflicht bis zu 20 Anleger zu beteiligen. Das führt dazu, dass viele Anbieter möglichst kleine Beteiligungsvolumina ausschreiben – aber dann gleichzeitig viele Produkte nebeneinander platzieren, um die Ausnahme mehrfach zu nutzen. Das ist rechtlich zulässig, aber anlegerfeindlich.

Frage: In fast allen Fällen ist die Mindestbeteiligung 5.000 bis 10.000 Euro, die Laufzeit fünf bis sieben Jahre. Ist das noch fair?

Iwanow: Für den Anbieter mag das attraktiv sein, für Anleger aber ist das extrem unflexibel und riskant. Sie geben Geld für viele Jahre ab, haben keinerlei Mitspracherecht, tragen das volle unternehmerische Risiko – und bekommen oft nur dann eine Auszahlung, wenn überhaupt Gewinne entstehen. Zudem sind Rückzahlungsansprüche häufig auf den Buchwert beschränkt, der im Insolvenzfall praktisch null sein kann.

Frage: Die Anbieter versprechen aber 4,75 % Rendite plus Bonus – klingt doch solide?

Iwanow: Das ist reine Marketing-Rhetorik. Solche Renditeversprechen sind nicht garantiert, sondern stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse – und ob die je kommen, weiß niemand. Wer sich auf solche Aussagen verlässt, wird oft enttäuscht. Viele dieser Firmen existieren erst seit kurzer Zeit, haben keine Bilanz, kein Rating, keine unabhängige Prüfung.

Frage: Was sagen Sie zur Vielzahl völlig unterschiedlicher Geschäftsmodelle – vom Mango-Anbau bis zum Modestudio?

Iwanow: Es zeigt, wie niedrig die Einstiegshürde für Anbieter geworden ist. Wer ein halbwegs überzeugendes Exposé schreibt, kann versuchen, Privatanlegergeld einzuwerben – ohne echte Kontrolle, ohne Prüfstelle. Für Anleger ist das ein Albtraum. Man kann weder die wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen, noch die Seriosität der Anbieter verlässlich einschätzen.

Frage: Was raten Sie einem Privatanleger, der mit einem dieser Angebote liebäugelt?

Iwanow: Ganz einfach: Finger weg, wenn kein geprüfter Verkaufsprospekt vorliegt. Lassen Sie sich unabhängig beraten, googeln Sie den Anbieter, prüfen Sie Handelsregistereinträge, Bilanzen, Presseberichte. Und vor allem: Investieren Sie nie Geld, das Sie nicht bereit sind zu verlieren. Genussrechte sind unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlustrisiko.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.

Iwanow: Sehr gerne. Ich wünsche mir, dass Anleger in Zeiten steigender Kleinstangebote besonders wachsam bleiben – und sich nicht von Hochglanz-Exposés blenden lassen.


Hinweis an Leser:
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Anlageangebot seriös ist, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden. Wer unkontrolliert investiert, läuft Gefahr, im Ernstfall alles zu verlieren.

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