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Facebook-Datenleck: Millionen Nutzer können jetzt Kasse machen – Meta im Visier

Artapixel (CC0), Pixabay

Endlich mal eine Sammelklage, die sich gewaschen hat!
Nachdem 2021 persönliche Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen ans Licht der digitalen Öffentlichkeit gespült wurden, herrscht nun Aufbruchsstimmung bei den Geschädigten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht Nägel mit Köpfen und startet eine Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. – und alle betroffenen Facebook-Nutzer:innen in Deutschland können sich anschließen.

Meta zahlt – und zwar nicht zu knapp!

Dank einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem November 2024 gilt: Schon der „bloße Kontrollverlust“ über die eigenen Daten reicht aus, um Schadenersatz zu fordern. Keine langwierige Beweisführung mehr darüber, wie viele Spam-Nachrichten man nach dem Leck erhalten hat oder ob der dubiose Anruf von „Herrn Zuckerberg“ persönlich kam. 100 Euro pro betroffenem Konto hält der BGH für angemessen – aber es könnte sogar noch mehr werden!

600 Euro für das Rundum-sorglos-Datenpaket

Wenn nicht nur die Facebook-ID und die Telefonnummer, sondern auch sensible Daten wie Geburtsdatum, Wohnort oder Beziehungsstatus mit auf die Reise ins Netz gegangen sind, hält der vzbv 600 Euro Schadenersatz für angemessen. Schließlich ist es für viele Betroffene nicht nur ärgerlich, sondern auch peinlich, wenn plötzlich die halbe Nachbarschaft weiß, wer im Beziehungsstatus „es ist kompliziert“ angeben musste.

Mitmachen leicht gemacht – der Klage-Check

Damit niemand den Geldregen verpasst, bietet der vzbv einen Klage-Check an. Auf www.sammelklagen.de/verfahren/facebook kann jeder schnell prüfen, ob er anspruchsberechtigt ist. Wer sich dann ins Klageregister des Bundesamts für Justiz einträgt, ist automatisch bei der Sammelklage dabei – und das Beste: Mitmachen kostet nichts!

Meta soll ruhig zittern

Der vzbv will nicht nur ein Zeichen setzen, sondern auch dafür sorgen, dass Meta die Tasche aufmacht. Wenn schon persönliche Daten wie Kaugummis verteilt werden, soll wenigstens ordentlich Entschädigung fließen. „Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzen wir uns für die Rechte der Verbraucher:innen ein“, sagt Jutta Gurkmann vom vzbv entschlossen.

Facebooks Albtraum: Verbraucher werden wach

Wer also nicht nur zusehen will, wie Meta die Datenlecks verharmlost, sondern stattdessen ein bisschen finanziellen Trost für die digitale Blamage haben möchte, sollte jetzt handeln. Denn eines ist klar: Meta wird bezahlen – und diesmal nicht mit Likes!

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