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Öffentliche Zustellung der BaFin an die MABEWO Holding SE

geralt (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. April 2025 eine öffentliche Zustellung im Fall MABEWO Holding SE veröffentlicht. Was bedeutet das konkret?

Jens Reime: Eine öffentliche Zustellung ist ein Schritt, den die BaFin nur dann geht, wenn ein Unternehmen nicht erreichbar ist – etwa weil es untertaucht, Post nicht entgegennimmt oder sonst nicht mehr als kooperationsfähig gilt. Das ist ein sehr ernstes Signal. Es zeigt, dass sich die Aufsichtsbehörde nicht mehr anders zu helfen weiß. Für Anleger ist das ein massives Warnzeichen: Wer bei MABEWO investiert ist, sollte jetzt dringend prüfen lassen, was mit seinem Geld geschieht oder geschehen ist.

Redaktion: Viele Anleger kennen MABEWO nur als innovativen Anbieter in Bereichen wie Solar- und Modultechnologie oder als vermeintlich nachhaltiges Investment. Was steckt hinter dieser Zustellung?

Jens Reime: Die BaFin-Zustellung bezieht sich in der Regel auf aufsichtsrechtliche Maßnahmen – etwa Verbote oder die Abwicklung nicht genehmigter Finanzprodukte. Bei MABEWO gibt es seit Langem Hinweise, dass die emittierten Anlageprodukte – etwa Anleihen oder Genussrechte – möglicherweise ohne erforderlichen Prospekt vertrieben wurden. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz und löst weitreichende Anlegerrechte aus.

Redaktion: Was bedeutet das konkret für investierte Anleger?

Jens Reime: Anleger stehen möglicherweise vor dem Verlust ihres investierten Kapitals – sofern sie jetzt nichts unternehmen. Wenn sich bestätigt, dass Produkte ohne Prospekt genehmigungslos in den Markt gebracht wurden, dann können Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen. Und zwar gegen verschiedene Beteiligte: Vertriebspartner, Berater – ja sogar gegen wirtschaftlich Begünstigte im Hintergrund. Das müssen wir im Einzelfall prüfen. Wichtig ist: Man muss sich aktiv darum kümmern. Wer jetzt wartet, verliert wertvolle Zeit und möglicherweise auch rechtliche Möglichkeiten.

Redaktion: Haben Anleger überhaupt noch Chancen, ihr Geld zurückzuholen?

Jens Reime: Ja – aber es ist ein Rennen gegen die Zeit. Wir prüfen aktuell bereits Mandate im Zusammenhang mit MABEWO. In vielen Fällen kann man über zivilrechtliche Wege und mit spezialisierten Strategien Rückabwicklungen oder Anfechtungen durchsetzen. Auch Insolvenzszenarien spielen eine Rolle – hier kann man mit rechtzeitig eingeleiteten Maßnahmen unter Umständen noch Positionen im Insolvenzverfahren sichern. Aber das geht nur, wenn man früh genug dran ist.

Redaktion: Was raten Sie investierten Anlegern ganz konkret?

Jens Reime:

  1. Nicht abwarten. Die öffentliche Zustellung zeigt, dass der Ernstfall eingetreten ist.

  2. Unterlagen zusammenstellen. Alles, was den Kauf oder Abschluss der Anlage betrifft – Zeichnungsunterlagen, Beratungsgespräche, E-Mails, Überweisungsnachweise etc.

  3. Unabhängige Prüfung. Kein Gespräch mit dem Vertrieb oder Emittenten, sondern sofort eine fachlich fundierte Einschätzung durch einen spezialisierten Anwalt.

  4. Rechtsschutzversicherung prüfen. Oft übernimmt diese die Kosten der Erstberatung oder sogar der Geltendmachung.

Redaktion: Wie ist Ihre Einschätzung: Ist MABEWO ein Einzelfall?

Jens Reime: Nein. Wir erleben derzeit eine Welle von dubiosen Anbietern, die mit dem Etikett „grün“, „nachhaltig“ oder „Zukunftstechnologie“ Kapital sammeln – aber dabei oft geltendes Kapitalmarktrecht verletzen. Das Problem ist strukturell. Deswegen braucht es auf Seiten der Anleger professionelle Gegenwehr – keine Hoffnung.

Redaktion: Was tun Sie jetzt für Ihre Mandanten?

Jens Reime: Wir sammeln aktuell Fälle bundesweit, strukturieren mögliche Anspruchsgegner und bereiten – je nach Fall – zivilrechtliche Klagen, Insolvenzanmeldungen oder sogar strafrechtliche Anzeigen vor. Anleger, die sich uns anschließen, profitieren vom Know-how aus über 20 Jahren Anlegervertretung.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.

Jens Reime: Sehr gern. Und meine dringende Botschaft an die Anleger: Vertrauen Sie nicht auf Durchhalteparolen – handeln Sie.


Hintergrund zur Meldung:
Die BaFin veröffentlichte am 25. April 2025 die öffentliche Zustellung gegen die MABEWO Holding SE. Das Aktenzeichen lautet WA 31-Wp 7111/00020#00006. Dies kann als behördlicher Schritt gewertet werden, der einem Warnsignal für Verbraucher gleichkommt.

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