Redaktion:
Herr Reime, die SESP Photovoltaik Isenbüttel GmbH & Co. KG bietet aktuell über GLS Crowd ein Crowdinvesting in Form eines Nachrangdarlehens an. Anleger sollen 6 % Zinsen jährlich bei einer Laufzeit von zehn Jahren erhalten. Wie bewerten Sie grundsätzlich solche Angebote?
Rechtsanwalt Jens Reime:
Solche Crowdinvesting-Angebote können für Anleger interessant sein, insbesondere wegen der oft attraktiven Zinssätze. Allerdings sollten sich Anleger bewusst sein, dass es sich bei einem Nachrangdarlehen um eine sehr risikobehaftete Anlageform handelt. Im Insolvenzfall werden Nachrangdarlehensgeber erst nach den vorrangigen Gläubigern bedient – im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust.
Redaktion:
Welche Rolle spielt dabei die Verbindung der SESP-Gruppe zu einer Emittentin einer Windkraft-Anleihe?
Rechtsanwalt Jens Reime:
Das ist durchaus relevant. Wenn eine Unternehmensgruppe bereits in andere Projekte – etwa Windkraft – involviert ist, kann das Chancen und Risiken bergen. Einerseits zeigt es Erfahrung im Bereich erneuerbarer Energien, andererseits könnte eine finanzielle Schieflage in einem Bereich Auswirkungen auf die gesamte Gruppe haben. Anleger sollten prüfen, ob aus früheren Emissionen noch Verpflichtungen bestehen und wie solide die Gesamtfinanzierung ist.
Redaktion:
Stichwort Kündigungsregelung: Können Anleger während der Laufzeit kündigen?
Rechtsanwalt Jens Reime:
Nach meinem Wissen sind Nachrangdarlehen im Rahmen von Crowdinvesting-Projekten meist langfristig gebunden. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist üblicherweise ausgeschlossen. Das bedeutet: Anleger sollten wirklich bereit sein, ihr Kapital für die volle Laufzeit – hier rund zehn Jahre – zur Verfügung zu stellen.
Redaktion:
Wie ist die Gesamtfinanzierung des Solarparks strukturiert, und welche Risiken ergeben sich daraus?
Rechtsanwalt Jens Reime:
Die Projektbeschreibung deutet darauf hin, dass der Solarpark bereits seit Mitte 2024 Strom produziert und nun nachträglich Eigenkapital refinanziert wird. Grundsätzlich ist eine laufende Einspeisung positiv. Trotzdem bleibt das Risiko, dass sich die Einnahmen aus der Stromvermarktung geringer entwickeln als geplant. Zudem hängt der Erfolg von Faktoren wie Wartungskosten, Versicherung und technischer Betriebsdauer der Anlage ab. Wenn das Projekt nicht wie kalkuliert läuft, könnte die Rückzahlung des Nachrangdarlehens gefährdet sein.
Redaktion:
Was raten Sie interessierten Anlegern?
Rechtsanwalt Jens Reime:
Ich rate dringend dazu, sich vor einer Investition intensiv mit den Vertragsbedingungen, dem Emittenten und der Gesamtstruktur auseinanderzusetzen. Auch sollte man niemals mehr investieren, als man im Zweifel bereit ist zu verlieren. Nachrangdarlehen eignen sich meiner Meinung nach eher als Beimischung zu einem breit aufgestellten Portfolio – keinesfalls als alleinige Anlageform.
Redaktion:
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime!
Rechtsanwalt Jens Reime:
Sehr gerne.