Einen Hinweis, den wir jedem Verbraucher geben, der mit einem Unternehmen in Verbindung steht, das sich auf der BaFin-Seite wiederfindet:
Bitte beachten Sie dies so lange, bis der Vorgang zwischen dem betroffenen Unternehmen und der BaFin geklärt ist.
Mit Verlaub: Die BaFin ist keine „Gurkentruppe“, die einfach einmal so eine Warnmeldung auf ihre Seite stellt. Es handelt sich um eine Behörde, die für den ordnungsgemäßen Ablauf von Investments und deren Überwachung verantwortlich ist.
Hier wird sicherlich nicht leichtfertig gewarnt, auch wenn Ihnen der eine oder andere Vertriebler jetzt möglicherweise etwas anderes erzählen möchte.
Wir halten es sogar für nicht ausgeschlossen, dass die BaFin sich das Unternehmen im Rahmen einer tiefergehenden Prüfung noch einmal genauer anschaut und dabei möglicherweise feststellt, dass es für die in Deutschland verkauften Investments in Partizipationsscheinen weder einen Prospekt noch ein sogenanntes Wertpapier-Informationsblatt gibt. Dies wäre nach unseren Recherchen jedoch erforderlich gewesen, um die Partizipationsscheine überhaupt in Deutschland anbieten zu dürfen.
Warum brauchst man für den Vertrieb von Partizipationsscheinen in Deutschland ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB)?
➡️ Weil der Gesetzgeber den Anlegerschutz stärken will.
Anleger – vor allem Privatanleger – sollen kurz und verständlich über die wichtigsten Eigenschaften und Risiken der Geldanlage informiert werden, bevor sie investieren.
Das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) erfüllt genau diesen Zweck.
Rechtliche Grundlage:
- § 4ff. Wertpapierprospektgesetz (WpPG), wenn Partizipationsscheine als Wertpapiere gelten.
- § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), wenn Partizipationsscheine als Vermögensanlagen eingestuft werden (was sehr häufig der Fall ist, da sie keine klassischen Aktien darstellen).
Sobald du ein öffentliches Angebot machst (also nicht nur einen kleinen, ausgewählten Personenkreis ansprichst), musst du Anlegern ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) oder ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zur Verfügung stellen.
Was ist das Wertpapier-Informationsblatt konkret?
- Maximal 3 DIN-A4-Seiten.
- Klare, laienverständliche Darstellung folgender Punkte:
- Was genau wird angeboten? (Art der Partizipationsscheine, Rechte, Pflichten, Laufzeit)
- Welche Risiken bestehen? (z. B. Totalverlustrisiko, Nachrangigkeit, keine Einlagensicherung)
- Wie hoch ist der Preis? (Emissionserlös, Agio etc.)
- Verwendung der Mittel.
- Wichtige Hinweise zum Vertrieb und zur Rückgabe.
👉 Ziel: Anleger sollen innerhalb von 10 Minuten verstehen, was sie kaufen würden – ohne einen seitenlangen Prospekt lesen zu müssen.
Warum reicht nicht einfach ein Verkaufsflyer?
Weil:
- Ein Flyer ist Werbung und darf „blumig“ formuliert sein.
- Ein WIB ist gesetzlich geregelt, und die BaFin prüft und genehmigt es bei bestimmten Schwellenwerten (besonders nach dem Vermögensanlagengesetz).
Ohne gültiges WIB oder VIB öffentlich anzubieten ist eine Ordnungswidrigkeit. Die BaFin kann:
- Bußgelder verhängen (bis zu 500.000 €!),
- Verkaufsstopps anordnen,
- und deine gesamte Platzierung unwiderruflich gefährden.
Kurz gesagt: ✅ Ein Wertpapier-Informationsblatt ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald du Partizipationsscheine öffentlich an Privatanleger vertreiben willst.
✅ Es schützt den Anleger und erhöht die Transparenz.
✅ Es schützt auch dich als Anbieter vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken.
Wir werden nächste Woche unsere Dokumentation zum Vertrieb der Partizipationsscheine durch die MABEWO AG aus der Schweiz an deutsche Anleger der BaFin übergeben und dort um Prüfung bitten.
