Aktenzeichen: 3614 IN 2610/25
Am 24. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Invivo Group GmbH, ansässig in der Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin, den Schutz des Unternehmensvermögens durch eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Marc Carreno Fernandez und Marius Sandri vertreten und ist im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 147412 eingetragen.
Die Invivo Group GmbH ist im Bereich Personalberatung und -vermittlung tätig. Um Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter zu sichern und geordnete Verhältnisse für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu schaffen, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die finanziellen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Ab sofort sind Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dieser ist zudem ermächtigt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten, Bankguthaben sowie Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Drittschuldner – also Unternehmen oder Personen, die der Invivo Group GmbH Geld schulden – dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter leisten. Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Verwalter umfassend Auskunft über bestehende Kontenbeziehungen zu erteilen.
Darüber hinaus darf der Insolvenzverwalter die Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und erforderliche Auskünfte einholen, um die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin aufzuklären.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden – durch die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, wenn sie den Anforderungen an Signatur und Übermittlungsweg gemäß der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) genügt.
Fazit:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Invivo Group GmbH ist ein deutliches Signal: Das Unternehmen steht unter wirtschaftlichem Druck. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein – ob zur Einleitung eines regulären Insolvenzverfahrens oder möglicherweise zur Einleitung einer Sanierung unter Aufsicht.