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CCC Süd GmbH verliert Kontrolle über Vermögen – Gericht ordnet Verfügungsverbot an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 1179/25

Am 23. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCC Süd GmbH, mit Sitz Stollbeckstraße 1, 72513 Hettingen, eine entscheidende Maßnahme getroffen: Der Gesellschaft wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin.

Das Unternehmen, geführt von Geschäftsführer Jörg Härlen und eingetragen im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 271915, darf somit keine eigenständigen Entscheidungen über sein Vermögen mehr treffen. Ziel der Maßnahme ist es, das noch vorhandene Unternehmensvermögen vor weiteren Verlusten zu bewahren, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens endgültig entschieden wurde.

Bereits mit Beschluss vom 17. Februar 2025 wurden erste vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese gelten weiterhin uneingeschränkt.

Darüber hinaus führt der aktuelle Beschluss gemäß § 240 Zivilprozessordnung zur automatischen Unterbrechung aller zivilrechtlichen Verfahren, die gegen das Unternehmen anhängig sind. Das schützt die Insolvenzmasse vor individuellen Gläubigerzugriffen und sichert eine gleichmäßige Verteilung im weiteren Verfahren.

Hinweis zur Veröffentlichung:

Die Veröffentlichung im elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird sie spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Fazit:

Mit der Übertragung der gesamten Verfügungsgewalt auf den vorläufigen Insolvenzverwalter ist klar: Die wirtschaftliche Lage der CCC Süd GmbH wird als ernst eingestuft. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird – entscheidend wird nun die Prüfung und Bewertung durch den Insolvenzverwalter sein.

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