Zum Ende der Einspruchsfrist gegen die Bundestagswahl ist beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eine bemerkenswerte Zahl an Beschwerden eingegangen. Nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ haben rund 900 deutsche Bürgerinnen und Bürger die Gültigkeit der Wahl angefochten – mit Verweis auf erhebliche Probleme bei der Briefwahl, insbesondere für im Ausland lebende Deutsche.
In ihrer Begründung machen die Beschwerdeführer geltend, dass durch organisatorische oder zeitliche Hürden vielen Wählerinnen und Wählern im Ausland die Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wurde. Damit, so der Vorwurf, sei das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Allgemeinheit der Wahl verletzt worden.
Der Verein „Mehr Demokratie“, der sich für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung einsetzt, spricht von einem systemischen Problem bei der Briefwahlorganisation, das nicht länger ignoriert werden dürfe. Vor allem die rechtzeitige Zustellung und Rücksendung der Wahlunterlagen stelle für Deutsche im Ausland ein wiederkehrendes Hindernis dar.
Die Beschwerden müssen nun vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestags geprüft werden. Dieser hat die Möglichkeit, die Einwände zurückzuweisen – oder gegebenenfalls Nachprüfungen und Maßnahmen einzuleiten. Eine Wiederholung der Bundestagswahl in größerem Umfang gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich.
Der Fall rückt erneut die Frage in den Fokus, wie zugänglich und verlässlich demokratische Beteiligung für Auslandsdeutsche gestaltet werden kann – und ob das derzeitige System der Briefwahl den Anforderungen einer globalisierten Gesellschaft noch gerecht wird. Der Bundestag dürfte sich mit dem Thema nun intensiver befassen müssen.