Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Prüfung des Konzernabschlusses der FCR Immobilien AG zum 31. Dezember 2020 sowie des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen – mit einem erfreulichen Ergebnis: Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Die Prüfung erfolgte im Rahmen einer sogenannten Anlassprüfung gemäß § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG (alte Fassung), die am 12. Juli 2022 öffentlich bekannt gemacht worden war. Anlassprüfungen werden von der BaFin insbesondere dann veranlasst, wenn konkrete Hinweise auf mögliche Fehler in der Finanzberichterstattung vorliegen oder die Relevanz des Unternehmens eine genauere Betrachtung erforderlich macht.
Mit dem nun vorliegenden positiven Prüfungsergebnis stellt die BaFin klar, dass die geprüften Unterlagen ordnungsgemäß erstellt wurden und den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.
Hintergrund zur BaFin-Anlassprüfung:
Die BaFin ist verpflichtet, die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zu überwachen. Dabei kann sie sowohl Stichprobenprüfungen als auch anlassbezogene Prüfungen durchführen. Ziel ist es, das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Qualität der Finanzberichterstattung am Kapitalmarkt zu stärken.
📌 Fazit: Die FCR Immobilien AG kann das Kapitel der BaFin-Prüfung für das Jahr 2020 nun abschließen – ohne Mängel, ohne Nachbesserungsbedarf. Ein positives Signal für Investoren und Marktteilnehmer.