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BaFin greift durch: Millionenstrafe und Sonderbeauftragter für AKBANK AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat umfassende Maßnahmen gegen die AKBANK AG verhängt. Die Bank muss nicht nur Mängel in ihrer Geschäftsorganisation beheben, sondern auch eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 432.500 Euro zahlen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten eingesetzt, um die Umsetzung der Auflagen zu überwachen. Im Zentrum der Kritik stehen Verstöße in der Geldwäscheprävention sowie eine unzureichende Aufsicht über Mitarbeitende.

Vielfältige Mängel – von Compliance bis IT

Die AKBANK AG wies laut einer Sonderprüfung aus dem Jahr 2024 schwerwiegende Defizite auf – unter anderem bei der Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), bei der internen Revision sowie bei zentralen IT-Prozessen. Auch im Kreditgeschäft und bei der Dokumentation von Geschäftsentscheidungen zeigten sich Lücken. Besonders gravierend: Im Bereich Geldwäscheprävention fehlten Personalressourcen, Sorgfaltspflichten wurden nicht konsequent umgesetzt, und das EDV-gestützte Monitoring war über Monate ausgefallen.

Erhöhte Eigenmittelanforderung und Bußgelder

Die BaFin reagierte mit der Anordnung erhöhter Eigenmittelanforderungen – ein Mittel, um Institute zu mehr Eigenverantwortung zu zwingen und Risiken zu reduzieren. Zusätzlich verhängte sie Bußgelder: 395.000 Euro etwa wegen fehlender Information über die Aufbewahrung von Telefongesprächen sowie mangelnder Schutzmaßnahmen gegen Insiderhandel und Marktmanipulation. Weitere 37.500 Euro wurden wegen der verspäteten Abgabe des Jahresabschlusses und der nicht gemeldeten Auslagerung der IT-Revision fällig.

Schwache Überwachung – hohe Risiken

Besonders kritisch: Die AKBANK AG verletzte ihre Überwachungspflicht gegenüber Mitarbeitenden. Diese hätten Geschäftsvorgänge und Transaktionen unzureichend kontrolliert. Die Ursache lag laut BaFin in einem monatelangen Ausfall des elektronischen Überwachungssystems. Das Risiko für Missbrauch oder Gesetzesverstöße war damit erheblich erhöht.

Verstöße gegen zentrale Vorschriften

Die Maßnahmen der BaFin stützen sich auf zentrale Regelwerke wie das Kreditwesengesetz (KWG), das Geldwäschegesetz (GwG) sowie europäische Vorschriften wie die Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Auch die Pflicht zur Offenlegung von Auslagerungen und zur fristgerechten Einreichung des Jahresabschlusses wurde verletzt – beides entscheidend für die Transparenz und Steuerbarkeit der Bankaufsicht.

Fazit

Die BaFin sendet mit ihrem Vorgehen ein klares Signal: Institute, die grundlegende Vorschriften und Pflichten missachten, müssen mit harten Konsequenzen rechnen – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Die AKBANK AG steht nun unter intensiver Beobachtung. Wie sie mit den Auflagen umgeht, wird richtungsweisend für ihre zukünftige Position im deutschen Finanzmarkt sein.

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