Vor dem Landgericht Heidelberg muss sich seit heute eine 26-jährige Mutter wegen des schweren Vorwurfs der Kindesmisshandlung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihrer damals dreijährigen Tochter über Wochen hinweg absichtlich Keime injiziert zu haben – mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für das Kind.
Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährliche Körperverletzung. Laut Ermittlungen soll die Frau ihrer Tochter mehrfach krankmachende Erreger verabreicht haben, woraufhin das Kind zahlreiche medizinische Eingriffe und Behandlungen über sich ergehen lassen musste. Die Ärzte standen vor einem Rätsel – bis der Verdacht auf eine bewusste Manipulation aufkam.
Zwar gibt es derzeit keine Hinweise auf bleibende körperliche Schäden, doch die psychischen Auswirkungen auf das Kind könnten weitreichend sein. Die Staatsanwaltschaft prüft in diesem Zusammenhang auch eine dauerhafte Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung, da Hinweise auf eine psychische Erkrankung bestehen sollen.
Im Zentrum des Prozesses steht die Frage nach dem Motiv. Fachleute vermuten, es könne sich um eine seltene psychische Störung handeln, bekannt als Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, bei dem Bezugspersonen absichtlich Krankheitssymptome bei anderen – meist ihren Kindern – hervorrufen, um selbst Aufmerksamkeit oder Mitleid zu erhalten.
Das Gericht will in den kommenden Wochen mehrere medizinische Sachverständige sowie Zeugen aus dem Umfeld der Mutter und des Kindes anhören. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen – und lenkt einmal mehr den Blick auf das Thema Kinderschutz, Früherkennung psychischer Erkrankungen und den schwierigen Balanceakt zwischen elterlicher Sorge und möglicher Gefährdung des Kindeswohls.