Az.: 580 IN 277/25
Mit Beschluss vom 17. April 2025 hat das Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Retroclassic Lübeck GmbH tiefgreifende Maßnahmen angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 24035 HL eingetragene Gesellschaft mit Sitz An der Trave 15, 23923 Selmsdorf, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht – ein deutlicher Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführerin Nadjana Zawadzki, ist im Bereich klassischer Fahrzeuge, automobilhistorischer Veranstaltungen oder möglicherweise auch nostalgischer Lifestyle-Produkte tätig – jedenfalls lässt der Firmenname eine Affinität zur automobilen Vergangenheit vermuten. Nun steht sie unter dem rechtlichen Schutz der vorläufigen Insolvenzverwaltung, ein Instrument zur Sicherung noch bestehender Vermögenswerte und zur Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Schweriner Rechtsanwältin Uta Plischkaner (Kanzlei AVOKA, Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin) bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und insbesondere zu prüfen, ob die Mittel zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreichen.
Der Beschluss des Gerichts enthält eine Vielzahl weitreichender Anordnungen:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen ausgesetzt – ein klassischer Schutzmechanismus der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin zulässig.
- Die Schuldnerin verliert die Verfügungsgewalt über ihre Bankkonten sowie über Außenstände. Stattdessen geht die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis auf die Verwalterin über.
- Die vorläufige Verwalterin ist berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen, auf denen insolvenzrelevante Mittel treuhänderisch verwaltet werden können. Dabei können Masseverbindlichkeiten begründet werden.
- Drittschuldnern – also allen Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin noch etwas schulden – wird untersagt, direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu richten.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens wird Frau Plischkaner zudem damit beauftragt, den Beschluss an alle relevanten Drittschuldner zuzustellen und entsprechende Nachweise zu erbringen – ein Hinweis darauf, dass das Verfahren bereits konkrete wirtschaftliche Verflechtungen betrifft.
Was bedeutet das für Gläubiger, Partner und Kunden?
Der Geschäftsbetrieb wird nicht zwangsläufig sofort eingestellt – vielmehr ist dies die Phase der Prüfung und Stabilisierung. Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt, verkauft oder abgewickelt wird. Die eingeleiteten Maßnahmen zeigen jedoch, dass das Insolvenzgericht den Schutz des verbliebenen Vermögens sehr ernst nimmt.
Rechtsmittel sind möglich:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Einreichung ist sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form unter den bekannten Voraussetzungen möglich.
Ob Retroclassic künftig mit neuer Struktur weitermachen kann oder ob ein Stück automobilen Charmes endgültig verloren geht, wird sich bald zeigen. Sicher ist: Die Uhren ticken, aber sie schlagen noch nicht das letzte Stündlein.
Amtsgericht Schwerin
Insolvenzgericht
17. April 2025