Az.: 3 b IN 169/25 Ft
Mit einem weiteren Beschluss vom 15. April 2025 hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht nun auch die SELO Service GmbH unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Carl-Benz-Straße 17, 67227 Frankenthal (Pfalz), geführt von Geschäftsführer Rainer Seburger, hatte – wie bereits ihre Schwesterfirma, die SELO Fenster und Türen GmbH – am 10. April 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren läuft damit nahezu parallel zum Insolvenzantrag der Hauptgesellschaft.
Der Antrag wurde bereits zugelassen, und zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht um 20:39 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde auch hier der Mannheimer Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt, der bereits in mehreren Verfahren dieser Unternehmensgruppe tätig ist.
Die vom Gericht getroffenen Anordnungen spiegeln die hohe Sorgfalt und Dringlichkeit wider, mit der eine mögliche Gefährdung der Gläubigerinteressen vermieden werden soll:
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Der Verwalter ist berechtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und sämtliche Zahlungsströme zu kontrollieren.
- Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Künftige Zahlungen sind direkt an den Verwalter zu richten.
- Der Schuldnerin wird untersagt, ohne Zustimmung über Bankkonten, Außenstände oder andere Vermögenswerte zu verfügen – insbesondere dürfen keine Sachen veräußert werden.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die vollständige Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen.
- Sollte sich herausstellen, dass die Gesellschaft Grundbesitz hält, ist das Gericht darüber unverzüglich zu informieren, um eine Verfügungsbeschränkung im Grundbuch eintragen zu lassen.
Hintergrund des Verfahrens
Die SELO Service GmbH agierte bislang als unterstützendes Unternehmen innerhalb der SELO-Gruppe – vermutlich in Bereichen wie Kundenservice, Wartung, Montage oder Logistik rund um Fenster- und Türsysteme. Die gleichzeitige wirtschaftliche Schieflage beider Gesellschaften legt nahe, dass strukturbedingte Ursachen oder gruppenweite Belastungen zur Insolvenz geführt haben.
Noch keine Entscheidung über Verfahrenseröffnung
Das Gericht betont: Mit der Zulassung des Antrags ist noch nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden worden. Die nun angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienen ausschließlich dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und der Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Insolvenzgericht in Ludwigshafen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Die Einlegung ist auch elektronisch möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Mit der parallelen vorläufigen Insolvenzverwaltung beider Gesellschaften der SELO-Gruppe wird klar: Die gesamte Unternehmensstruktur befindet sich in einer kritischen Phase der Neuordnung. Ob eine Sanierung gelingt oder ein umfassendes Insolvenzverfahren folgt, hängt von den nächsten Wochen der Prüfung durch den Insolvenzverwalter ab. Für Mitarbeitende, Gläubiger und Partner ist dies eine Zeit wachsender Ungewissheit – aber auch eine Phase, in der Weichen für eine mögliche Zukunft gestellt werden können.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
15. April 2025