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Krankenschwester wegen Erb-Erschleichung angeklagt – 557.000 Euro mit gefälschtem Testament kassiert

Rollstein (CC0), Pixabay

Ein aufsehenerregender Betrugsfall beschäftigt derzeit das Landgericht Zwickau: Eine 41-jährige Krankenschwester muss sich ab kommender Woche vor Gericht verantworten – der Vorwurf: Erb-Erschleichung in besonders schwerem Fall. Laut Anklage soll die Frau mit Hilfe eines gefälschten Testaments mehr als eine halbe Million Euro unrechtmäßig erhalten haben.

Die Angeklagte habe sich gezielt das Wissen aus ihrer Tätigkeit im Pflegebereich zunutze gemacht. Nach dem Tod eines Patienten, von dem sie wusste, dass er keine bekannten Erben hatte, sei sie in dessen Wohnung eingedrungen und habe dort ein Testament zu ihren Gunsten gefälscht, so das Landgericht Zwickau.

Mit dem Dokument erschlich sich die Krankenschwester laut Anklage insgesamt 557.000 Euro, die eigentlich dem Land Sachsen als gesetzlichem Erben zugestanden hätten.

Wohnungseinbruch und Urkundenfälschung

Besonders brisant: Die Tat ereignete sich nach dem Tod des Patienten, als die Angeklagte sich widerrechtlich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffte. Dort soll sie das gefälschte Testament erstellt und später bei den Behörden eingereicht haben, um sich als Alleinerbin einsetzen zu lassen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament hinterlassen hatte – ein Umstand, den die Krankenschwester mutmaßlich genau kannte.

Prozessbeginn in Zwickau

Der Prozess vor dem Landgericht Zwickau soll kommende Woche beginnen. Die Angeklagte muss sich unter anderem wegen Urkundenfälschung, Einbruchsdiebstahls und schweren Betrugs verantworten. Sollte sie verurteilt werden, droht ihr eine mehrjährige Haftstrafe.

Missbrauch von Nähe und Vertrauen

Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Missbrauchsmöglichkeiten im sensiblen Bereich der Pflege – und auf die Risiken, wenn Vertrauen in Betreuungsverhältnissen ausgenutzt wird. Besonders perfide: Die Krankenschwester nutzte offenbar nicht nur ihr berufliches Wissen, sondern auch ihre Nähe zum Patienten, um sich gezielt zu bereichern.

Das Verfahren dürfte bundesweit Aufmerksamkeit erregen – nicht nur wegen der hohen Summe, sondern auch wegen der Frage, wie solche Erbschaftserschleichungen künftig besser verhindert werden können.

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