Die Justiz in Niedersachsen sieht sich mit einer der schwerwiegendsten Korruptionsaffären ihrer jüngeren Geschichte konfrontiert. Im Zentrum steht Yashar G., ein ehemaliger Staatsanwalt aus Hannover, gegen den in insgesamt 14 Fällen wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit, Strafvereitelung im Amt und Geheimnisverrats ermittelt wird. Doch der Skandal zieht immer weitere Kreise – und rückt nun auch die Staatsanwaltschaft Hannover und das niedersächsische Justizministerium in ein kritisches Licht.
Frühe Hinweise – aber kein Eingreifen
Nach Recherchen des NDR sollen Vorgesetzte von Yashar G. bereits im Juni 2020 erste Hinweise erhalten haben, dass ein Staatsanwalt aus der Betäubungsmittelabteilung vertrauliche Informationen weitergebe. Obwohl G. offenbar eindeutig identifizierbar war, blieb er weiterhin in seiner Position – und arbeitete an hochsensiblen Verfahren, darunter eines der größten Kokainprozesse Europas.
Besonders brisant: Laut einem Strafverteidiger, der als sehr gut vernetzt gilt, wurde die damalige Leitung der Staatsanwaltschaft frühzeitig informiert – reagiert wurde jedoch nicht. Katrin Ballnus, die damalige Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover, ist heute Generalstaatsanwältin in Celle und äußert sich nicht zu den konkreten Vorwürfen. Auch das Justizministerium verweigert derzeit eine Stellungnahme mit Verweis auf das laufende Verfahren.
Der Preis der Untätigkeit
Die Konsequenzen der mutmaßlichen Vertuschung sind gravierend: Bei einer groß angelegten Razzia gegen eine international agierende Kokainbande im Frühjahr 2021 konnten nur 20 von 32 Verdächtigen festgenommen werden – der Rest entkam rechtzeitig ins Ausland. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass interne Einsatzpläne gezielt an die Täter weitergegeben wurden – offenbar durch Yashar G.
In seiner Wohnung stellten Ermittler hunderte Fotos vertraulicher Akten sicher, darunter auch Unterlagen zu dem missglückten Zugriff. Trotzdem wurde G. noch kurz darauf mit der Führung der Anklage gegen ebenjene Täter betraut. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn war zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleitet – dennoch durfte er weiter ermitteln. Ein zweiter Staatsanwalt wurde ihm lediglich „zur Unterstützung“ an die Seite gestellt.
Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen möglicher Befangenheit auf
Ein besonders heikler Aspekt betrifft den Fall des Spediteurs Jonas H., der als Angeklagter im großen Drogenverfahren G. belastete. Obwohl Jonas H. vor Beginn seines eigenen Prozesses auf die mutmaßliche Korruption des Staatsanwalts hinwies, wurde er zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil mittlerweile auf – das Landgericht habe Strafmilderungsgründe nicht ausreichend gewürdigt. Der Fall muss neu verhandelt werden.
Justizministerium soll früher informiert gewesen sein
Auch das Justizministerium Niedersachsen gerät zunehmend unter Druck. Während es offiziell angibt, erst Ende November 2022 über die Vorwürfe gegen Yashar G. informiert worden zu sein, sprechen Recherchen des NDR eine andere Sprache. Demnach wusste ein Referatsleiter bereits im September 2022 über die Vorwürfe Bescheid und soll mit der Staatsanwaltschaft telefoniert haben – ohne dass dies Konsequenzen hatte.
Tiefe Verstrickungen
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück gibt es Hinweise, dass Yashar G. nicht nur eine Kokainbande mit Informationen versorgt haben könnte. Zeugenaussagen zufolge soll er auch Mitglieder der Rockergruppe Hells Angels sowie weitere Kriminelle mit Ermittlungsinterna versorgt haben. Hinzu kommen Funde aus seiner Berliner Dienstzeit: Auf seinen Datenträgern wurden Fotos vertraulicher Unterlagen aus Berliner Ermittlungen entdeckt. Die Berliner Justiz erfuhr davon offenbar erst durch die Presse.
Prozessbeginn am 23. April – Verteidigung kündigt umfassende Aussage an
Der Prozess gegen Yashar G. soll am 23. April vor dem Landgericht beginnen. Sein Anwalt bestreitet sämtliche Vorwürfe und kündigte an, sein Mandant werde sich „vollumfänglich einlassen“. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Doch unabhängig vom Ausgang des Prozesses steht eines fest: Die Affäre rund um Yashar G. ist längst nicht mehr nur ein Fall persönlicher Verfehlung. Sie wirft ein grelles Licht auf strukturelle Versäumnisse, mögliche Fehleinschätzungen – und die Frage, wie die Justiz mit Hinweisen auf eigene Missstände umgeht.