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Interview mit Rechtsanwalt Reime: „White-Label-Versicherungen können zur Blackbox für Verbraucher werden“
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Interview mit Rechtsanwalt Reime: „White-Label-Versicherungen können zur Blackbox für Verbraucher werden“

stevepb (CC0), Pixabay

Frage: Herr Reime, immer mehr Menschen schließen ihre Versicherungen digital ab – viele davon ohne zu wissen, dass es sich dabei um sogenannte White-Label-Policen handelt. Was bedeutet das konkret?

Rechtsanwalt Reime: White-Label-Versicherungen sind Produkte, bei denen nicht der eigentliche Versicherer, also der Risikoträger, im Vordergrund steht, sondern ein Partnerunternehmen – etwa ein Vergleichsportal, ein Insurtech oder ein Online-Makler. Diese Firmen vertreiben die Policen unter ihrem eigenen Namen, kümmern sich um Verwaltung, Kundenkommunikation und Schadensabwicklung. Der eigentliche Versicherer bleibt im Hintergrund – oft für den Kunden gar nicht erkennbar.

Frage: Warum kann das für Verbraucher problematisch sein?

Reime: Weil es schnell unübersichtlich wird, wer im Ernstfall wirklich zuständig ist. Wenn man nicht weiß, wer der Risikoträger ist, wird es spätestens bei der Schadensregulierung schwierig. Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen? Wer haftet bei Verzögerungen oder Falschinformationen? Viele Kunden glauben, sie hätten bei einem bestimmten Anbieter abgeschlossen – tatsächlich sind sie aber Vertragspartner eines völlig anderen Unternehmens.

Frage: Ist das rechtlich überhaupt zulässig?

Reime: Ja, grundsätzlich ist das zulässig. Aber: Die Informationspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) müssen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem die klare Benennung des Risikoträgers und die Transparenz über Vertragsinhalte, Kündigungsfristen, Widerrufsrechte und Ansprechpartner. Werden diese Pflichten verletzt, drohen dem Anbieter Abmahnungen – und dem Kunden Rechtsnachteile.

Frage: Gibt es besondere Risiken beim Abschluss über solche digitalen Anbieter?

Reime: Auf jeden Fall. Die Abwicklung läuft häufig rein digital. Wer nicht aufpasst, tappt in Fallen wie versteckte Zusatzleistungen, automatische Vertragsverlängerungen oder problematische Kündigungsfristen. Besonders bei Schadensfällen kann es sein, dass der digitale Vertriebspartner zwar freundlich reagiert, aber nicht wirklich entscheidungsbefugt ist – das liegt dann beim Risikoträger, den man oft nicht kennt. Die Verantwortung wird hin- und hergeschoben, was für den Versicherten frustrierend und teuer werden kann.

Frage: Woran erkennt man als Verbraucher eine White-Label-Versicherung?

Reime: Ein erster Hinweis ist, wenn die Marke oder Plattform, über die man abschließt, selbst keine Versicherungslizenz hat. Dann sollte man ganz genau hinschauen: Wer steht im Impressum? Wer ist im Produktinformationsblatt als Risikoträger genannt? Und mit wem wird der Vertrag letztlich geschlossen? Die BaFin weist zu Recht darauf hin, wie wichtig diese Transparenz ist. Verbraucher sollten diese Hinweise ernst nehmen – und sich nicht von einer modernen Benutzeroberfläche täuschen lassen.

Frage: Was raten Sie ganz konkret beim Abschluss solcher Online-Versicherungen?

Reime: Lesen Sie das Kleingedruckte. Achten Sie darauf, wer wirklich der Vertragspartner ist. Fragen Sie sich, ob Sie bei Problemen auch eine Telefonnummer oder einen echten Ansprechpartner haben. Und: Lassen Sie sich nicht nur vom Preis leiten. Eine Versicherung, die nur „funktioniert“, solange nichts passiert, ist im Zweifel keine gute Versicherung. Gerade bei Krankenzusatz-, Elektronik- oder Reiserücktrittsversicherungen lohnt es sich, die Bedingungen genau zu prüfen – oder gegebenenfalls Rat bei einem unabhängigen Versicherungsberater einzuholen.

Frage: Letzte Frage – wie können sich Verbraucher im Streitfall wehren?

Reime: Wenn es zum Streitfall kommt, sollte zunächst geprüft werden, ob und wie der Versicherer seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Wurden diese verletzt, können Verbraucher unter Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Wichtig ist, alles schriftlich zu dokumentieren, insbesondere die Korrespondenz mit dem Anbieter. Und im Zweifel: professionelle Hilfe einholen – etwa von einer Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt.

Frage: Vielen Dank, Herr Reime, für das Gespräch.

Rechtsanwalt Reime: Sehr gern.

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