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INTERVIEW mit Rechtsanwältin Bontschev zur Kapitalerhöhung der MW Biomasse AG

popmelon (CC0), Pixabay

Frau Bontschev, die MW Biomasse AG lädt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Zentraler Punkt ist eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts. Was bedeutet das für die bisherigen Aktionäre?

Bontschev: Die Gesellschaft plant, ihr Grundkapital in zwei Schritten zu erhöhen. Zunächst um 280.000 Euro auf 840.000 Euro durch die Ausgabe von 28.000 neuen Stammaktien mit Stimmrecht. Dabei wird das gesetzliche Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre ausgeschlossen, was bedeutet, dass diese neuen Aktien ausschließlich bestimmten Waldbesitzervereinigungen sowie einer Dienstleistungsgesellschaft angeboten werden – die Aktionäre selbst dürfen also nicht mitzeichnen.

Warum wird das Bezugsrecht ausgeschlossen? Ist das überhaupt zulässig?

Bontschev: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Aktiengesetz einen solchen Bezugsrechtsausschluss, insbesondere wenn er im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt. Laut dem beiliegenden Bericht des Vorstands soll die Aufnahme neuer strategischer Partner – hier konkret die WBV Wolfratshausen – die Versorgungssicherheit mit Energieholz verbessern und neue Märkte erschließen. Die Gesellschaft argumentiert mit klar wirtschaftlichen Vorteilen und strategischem Nutzen.

Einige dieser neuen Partner müssen ein Agio, also einen Aufschlag, zahlen. Was steckt dahinter?

Bontschev: Nur die WBV Wolfratshausen muss ein Agio von 5 Euro pro Aktie entrichten, also insgesamt 20.000 Euro zusätzlich. Dies wird damit begründet, dass die bisherigen Stammaktionäre ihre Position durch frühere Investitionen aufgebaut haben und die WBV Wolfratshausen nun auf einem bereits entwickelten Niveau einsteigt. Das Agio gleicht also einen möglichen „Wertvorsprung“ aus.

Was passiert in einem zweiten Schritt?

Bontschev: Es folgt eine weitere Kapitalerhöhung, diesmal durch Ausgabe von bis zu 28.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, wodurch das Grundkapital auf bis zu 1.120.000 Euro steigen könnte. Hier besteht grundsätzlich ein Bezugsrecht für bestehende Aktionäre, allerdings ist der Käuferkreis eingeschränkt – er umfasst Mitglieder und Organe der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie Mitarbeiter.

Worin besteht der Unterschied zwischen den Stammaktien und den Vorzugsaktien?

Bontschev: Stammaktien haben ein Stimmrecht, mit dem man auf der Hauptversammlung Einfluss nehmen kann. Vorzugsaktien dagegen sind in der Regel ohne Stimmrecht, dafür bieten sie oft eine bevorzugte Dividende. In diesem Fall wird aber keine erhöhte Dividende genannt. Vorzugsaktien sind hier offenbar eher ein Mittel zur Beteiligung treuer Unterstützer – ohne deren Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen zu vergrößern.

Was sollten Kleinaktionäre und kritische Investoren Ihrer Meinung nach besonders beachten?

Bontschev: Zwei Punkte sind zentral:

  1. Wertverwässerung: Wer keine neuen Aktien zeichnen kann oder darf, besitzt danach einen kleineren Anteil am Unternehmen. Das betrifft vor allem die Stimmrechte bei Ausgabe der neuen Stammaktien.

  2. Transparenz und Angemessenheit: Der Bezugsrechtsausschluss muss stets gut begründet sein. In diesem Fall stützt sich der Vorstand auf strategische Vorteile durch die Einbindung regionaler Waldbesitzerorganisationen. Ob diese Argumentation überzeugt, hängt vom Vertrauen der Aktionäre in das Management ab.

Ist der zeitliche Rahmen der Maßnahmen realistisch?

Bontschev: Die Zeichnungsfrist für die zweite Kapitalerhöhung endet im Juli bzw. spätestens im Oktober 2025. Das gibt ausreichend Zeit für die Umsetzung, auch wenn der Erfolg natürlich davon abhängt, ob sich genügend Interessenten für die Vorzugsaktien finden.

Letzte Frage: Wie sollten Anleger nun reagieren?

Bontschev: Anleger sollten die geplanten Maßnahmen sorgfältig prüfen und sich fragen, ob sie langfristig von der Erweiterung profitieren – auch ohne zusätzliche Aktien erwerben zu dürfen. Wer Zweifel hat, sollte überlegen, sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung aktiv auszuüben oder sich rechtlich beraten zu lassen. Denn gerade bei solchen Umstrukturierungen ist eine wache Aktionärsbasis entscheidend.

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