Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 80 IN 1019/23
Bochum, 9. April 2025 – Das Amtsgericht Bochum hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Projekt Rhein Ruhr GmbH, mit Sitz in Westerholter Weg 72 c, 45657 Recklinghausen, eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 12312 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Ing. Harald Brühl, wohnhaft an gleicher Adresse.
Der Geschäftszweig des Unternehmens liegt im Bereich der Projektierung von Häusern.
Entscheidung des Gerichts
Der Insolvenzantrag wurde am 18. Dezember 2023 durch die Schuldnerin selbst beim Amtsgericht Bochum gestellt. Ziel war es, über das eigene Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Nach eingehender Prüfung der Vermögensverhältnisse hat das Amtsgericht Bochum nun mit Beschluss vom 9. April 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Das bedeutet: Das Vermögen der Projekt Rhein Ruhr GmbH reicht nicht aus, um auch nur die Mindestkosten des Insolvenzverfahrens – wie etwa Gerichtskosten oder die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken.
Folgen für Gläubiger
Für Gläubiger der Projekt Rhein Ruhr GmbH ist diese Entscheidung besonders einschneidend. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anmelden.
Ob einzelne Gläubiger noch auf anderem Weg – etwa durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Geschäftsführer oder Dritte – Ansprüche geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsichtnahme bereit.
Damit gilt das Insolvenzverfahren über die Projekt Rhein Ruhr GmbH als abgeschlossen – zumindest, solange sich keine neuen Vermögenswerte auftun oder weitere rechtliche Schritte gegen Verantwortliche eingeleitet werden.