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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3e GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hameln – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 36 IN 42/25 – 4

Hameln, 11. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3e GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Hameln heute um 08:52 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 98503 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft in der Schillerstraße 6, 31785 Hameln.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Robert-Enke-Straße 1
30169 Hannover

Telefon: 0511 / 6262870
Telefax: 0511 / 62628710
E-Mail: hannover@eckert.law
Internet: www.eckert.law

Wirkung des Beschlusses

Ab sofort gelten folgende Anordnungen zum Schutz der Insolvenzmasse:

  • Verfügungen der BEVO DE Alpha 3e GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses an die BEVO DE Alpha 3e GmbH zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Maßnahmen gegen Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft dürfen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht durchgeführt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind vorerst eingestellt.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme für Beteiligte bereit.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin – also die BEVO DE Alpha 3e GmbH – sowie jeder Gläubiger (bei Rüge der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EU-InsVO) innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.

Die Beschwerde ist einzureichen beim:

Amtsgericht Hameln – Insolvenzgericht
Zehnthof 1
31785 Hameln

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden und ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit diesem Verfahren sowie zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter:
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de

Alternativ können Sie sich direkt an das Amtsgericht Hameln wenden.

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