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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 272 IN 105/25

Braunschweig, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Braunschweig hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Christian-Pommer-Straße 51, 38112 Braunschweig, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRA 200297 eingetragen und wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die U.P.R. Geschäftsführungs-GmbH, wiederum vertreten durch Geschäftsführer Reimund Pähler.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Sascha Tessmann
c/o Brinkmann & Partner
Steintorwall 1A
38100 Braunschweig

Telefon: 0531 / 129486-0
Telefax: 0531 / 129486-22
E-Mail: braunschweig@brinkmann-partner.de

Anordnungen des Gerichts zur Sicherung des Vermögens

Mit Beschluss vom 11. April 2025 um 10:03 Uhr hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungen der U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Allen Schuldnern der U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) wird ausdrücklich untersagt, an die Gesellschaft zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses und an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen

Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG werden mit Wirkung des Beschlusses einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung und Erhaltung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin prüfen und dem Gericht zeitnah Bericht erstatten.

Einsicht und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist zu richten an:

Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Alternativ kann die Beschwerde auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden: govello-1166699024563-000010200

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter:
www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de
(Menü: Wir über uns / Datenschutz / Datenschutz Insolvenz)

Auf Wunsch kann Ihnen die Datenschutzerklärung auch in Papierform zugesandt werden.

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