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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die TollSinn Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 256/24

Das Amtsgericht Gera hat am 13. Januar 2025, um 13:00 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TollSinn Immobilien GmbH, Frauengasse 18, 07743 Jena, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 500495 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Gerd Habersang vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Springstub, Humboldtstraße 24, 07743 Jena, ernannt. Seine Kontaktdaten sind:

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und die Überwachung der wirtschaftlichen Situation, um nachteilige Veränderungen im Gläubigerinteresse zu verhindern.

Maßnahmen und Anordnungen

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der TollSinn Immobilien GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin, einschließlich Außenstände und Bankguthaben, einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Verbot für Drittschuldner:
    Gläubiger der Schuldnerin (Drittschuldner) dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung an die Schuldnerin vorliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung des Beschlusses

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der TollSinn Immobilien GmbH zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte zu schützen und im Interesse der Gläubiger zu verwalten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, einzureichen. Alternativ ist eine elektronische Einreichung unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich.

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
13. Januar 2025

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