Aktenzeichen: 3612 IN 174/25
Am 13. Januar 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg in dem Verfahren über den Antrag der G.U.T. Consult gemeinnützige Gesellschaft für Umwelt- und Territorialplanung mbH eine vorläufige Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in der Coswiger Straße 8, 12681 Berlin, die im Bereich der beruflichen Bildung und Qualifizierung tätig ist, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Gerichtliche Anordnungen zum Vermögensschutz
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 InsO durch das Gericht getroffen:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen
Es wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, untersagt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, ansässig in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Herr Semmelmann übernimmt die Verantwortung für die Sicherung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin. - Beschränkung der Verfügungsbefugnis
Die G.U.T. Consult GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Einrichtung eines Sonderkontos: Herr Semmelmann wurde ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und Gelder, Forderungen sowie sonstige Vermögenswerte der Schuldnerin einzuziehen.
- Zahlungsverbote: Den Schuldnern der G.U.T. Consult GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Einsichtnahme in Unterlagen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Die G.U.T. Consult GmbH ist verpflichtet, alle relevanten Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Sowohl die Schuldnerin als auch ihre Gläubiger können gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen.
Ausblick
Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte der G.U.T. Consult GmbH erhalten bleiben und eine genaue Prüfung der Vermögenslage erfolgen kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem bewerten, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Auf Basis dieser Prüfung wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
13. Januar 2025