Start Allgemein Insolvenz:Acqua Klinik Leipzig GmbH-ACQUA Medical Ästhetik GmbH-KOPFZENTRUM Management GmbH

Insolvenz:Acqua Klinik Leipzig GmbH-ACQUA Medical Ästhetik GmbH-KOPFZENTRUM Management GmbH

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geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht Leipzig – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 619/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Acqua Klinik Leipzig GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig,
vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Richter

wird am 14.04.2023 um 14.00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

angeordnet:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze,
Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
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Amtsgericht Leipzig – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 623/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

ACQUA Medical Ästhetik GmbH
Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer René Klinger
(Amtsgericht Leipzig HRB 33431)
Schuldnerin
wird heute, am 14.04.2023 um 14.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

angeordnet:

– Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze,
Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

– Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

– Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

– Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

– Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
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Amtsgericht Leipzig – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 624/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

KOPFZENTRUM Management GmbH
Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer René Klinger
(Amtsgericht Leipzig HRB 28399)

wird heute, am 17.04.2023 um 11.10 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
angeordnet:

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.
Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.

2 Kommentare

  1. Schade. Gute Ärzte. Fast alle sind gegangen. Der private equity Finanzinvestor Halder GmbH in Frankfurt hat letztes Jahr übernommen. Zwar gab es vorher schon viele öffentliche Vorwürfe an Acqua Klinik und Kopfzentrum. Aber nach der Aquisition durch Halder kam die Razzia und dann leider die Insolvenz. Kaum zu glauben

    Quellen

    https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/acqua-klinik-razzia-betrugsvorwuerfe-pleite-jetzt-spricht-der-schoenheits-doc-st-83516740.bild.html

    https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/leipzig-razzia-bei-schoenheits-doc-gero-strauss-81590220.bild.html

  2. Halder private equity schreibt auf dem Internet „ We’ve been connecting businesses and capital for more than 30 years. In that time, we’ve taken a wide range of Mittelstand companies to the next level – creating value for those business and our investors alike.“

    Und was meint der Gründer von Acqua Klinik Herr Prof Dr Strauß? Im Bild-Interview sagt er: „ Die Investoren haben mit Mitteln gearbeitet, die ich nur aus dem Film kannte und kaltblütig den Wert des Betriebes innerhalb von neun Monaten halbiert, parallel die Kosten enorm in die Höhe getrieben. Die haben sicher 50 Mio. Euro insgesamt in Deutschland offiziell in den Sand gesetzt. Es wurde für einen Betrieb der, mehr als 200 000 Patienten pro Jahr störungsfrei behandelt hat, Insolvenz beantragt.“

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