Start Allgemein Was versteht man unter einem Hauptinsolvenzverfahren

Was versteht man unter einem Hauptinsolvenzverfahren

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qimono (CC0), Pixabay

Die Bezeichnung „Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1, 19 EuInsVO“ bezieht sich auf die Regelungen innerhalb der Europäischen Insolvenzordnung (EuInsVO), die die Abwicklung von Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union betrifft.
Europäische Insolvenzordnung (EuInsVO):

Die Europäische Insolvenzordnung regelt grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark). Sie zielt darauf ab, die Abwicklung von Insolvenzen von Schuldnern zu vereinfachen, die Vermögenswerte oder Gläubiger in mehr als einem Mitgliedstaat haben.
Hauptinsolvenzverfahren:

Artikel 3 Absatz 1 EuInsVO: Dieser Artikel bestimmt, dass das Hauptinsolvenzverfahren in dem Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (COMI – Centre of Main Interests) hat. Für Unternehmen und juristische Personen wird vermutet, dass der COMI am Ort des eingetragenen Sitzes liegt, es sei denn, es gibt klare Beweise, die auf einen anderen Mittelpunkt hindeuten. Das Hauptinsolvenzverfahren hat eine universelle Wirkung und umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners.

Artikel 19 EuInsVO: Dieser Artikel befasst sich mit der Anerkennung von Insolvenzverfahren. Ein in einem Mitgliedstaat nach Artikel 3 eröffnetes Hauptinsolvenzverfahren wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald es im Staat der Eröffnung wirksam ist. Dies bedeutet, dass die Entscheidung zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat automatisch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird, ohne dass es einer weiteren Formalität bedarf.

Bedeutung:

Die Regelung ermöglicht eine koordinierte und effiziente Abwicklung von grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU, indem sie sicherstellt, dass nur ein Hauptverfahren nötig ist, das in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Dies erleichtert die Verwaltung von grenzüberschreitenden Insolvenzen und trägt zur Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Abwicklung von Insolvenzen in der EU bei.

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