Start Politik Deutschland Urteil

Urteil

105
Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Am 29. November 2023 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Fitim D. und Gülcan A. wegen ihrer Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) verurteilt. Fitim D., ein 29-jähriger serbisch-kosovarischer Staatsbürger, erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Gülcan A., eine 28-jährige deutsche und serbische Staatsbürgerin, wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt (Aktenzeichen III-5 StS 1/23). Das Urteil erfolgte am fünften Verhandlungstag durch die Vorsitzende Richterin Dr. Puderbach-Dehne.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagte Jugendstrafen mit Bewährung gefordert, während die Verteidigung mildere Strafen beantragte. Der Senat stellte fest, dass die Angeklagten im März 2015 Deutschland verließen, um sich in Syrien dem IS anzuschließen. Dort war Fitim D. der Militärverwaltung des IS zugeordnet, während Gülcan A. die Rolle einer Hausfrau übernahm. Ende Juni 2015 verließen sie den IS und kehrten nach Deutschland zurück.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat, dass die Angeklagten nicht vorbestraft waren und den IS aus eigenem Antrieb verließen. Jedoch wog schwer, dass sie sich einer gefährlichen Terrororganisation angeschlossen hatten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein