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Freispruch

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Die Kinder, im Alter von 5, 8 und 9 Jahren, ertranken 2016 in dem seit etwa 200 Jahren existierenden Teich, der traditionell zum Baden genutzt wurde. Die unter Gemeindeaufsicht durchgeführten baulichen Veränderungen erschwerten das Verlassen des Teiches auf einer Seite. Trotz des Vorwurfs, gegen Sicherheitspflichten verstoßen zu haben, konnte nicht festgestellt werden, dass zusätzliche Warnschilder oder ein niedrigerer Zaun die Tragödie hätten verhindern können.

Nachdem das Amtsgericht und das Landgericht den Angeklagten schuldig gesprochen hatten, hob das Oberlandesgericht Frankfurt dieses Urteil auf und sprach ihn frei. Die Entscheidung, die keine weiteren rechtlichen Schritte zulässt, beruht auf dem Grundsatz, dass eine bloße Risikominimierung nicht ausreicht, um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu begründen.

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