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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

503 VRs 2653/​21 – 09.01.2023

Einziehungsverfahren

gegen Markus Andreas Friedrich Blank

wegen Geldwäsche

im oben genannten Verfahren hat sich der Betroffene Markus Andreas Friedrich Blank mit der formlosen Einziehung des gesicherten Betrags einverstanden erklärt.
Es konnten insgesamt Vermögenswerte in Höhe von 34.862,65 EUR gesichert werden.

Folgender Sachverhalt liegt diesem Verfahren zugrunde:
Überweisungen im Jahr 2021 auf das Konto des Beschuldigten Markus Andreas Friedrich Blank im Rahmen von betrügerischen Verkäufen (Internetbestellungen).

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte spätestens binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg zu dem o.g. Aktenzeichen an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags. Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Sofern die Anmeldungen der Verletzten die gesicherten Vermögenswerte übersteigen, kommt lediglich eine quotale Auszahlung in Betracht.

Eine (Teil-)Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann aufgrund der o.g. Frist in der Regel nicht vorzeitig erfolgen

 

Thumann
Rechtspflegerin

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