Dark Mode Light Mode
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern –
Staatsanwaltschaft Münster

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern –

qimono (CC0), Pixabay

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
– Zentralstelle Cybercrime Bayern –

Vollstreckungsverfahren gegen Hadys Noel

Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO
über die Rechtskraft einer Einziehungsentscheidung
sowie Information der Opfer dieser Straftat über deren Rechte

740 VRs 2869/​20

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 09.12.2021, Az: 305 Ls 740 Js 2869/​20 jug., rechtskräftig seit 17.12.2021, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 28.532,91 EUR angeordnet.

Nach der genannten Entscheidung könnte Verletzten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Zeitraum vom 05.12.2016 bis zum 11.01.2017 erstellte der Verurteilte Inserate auf der Verkaufsplattform „ebay-Kleinanzeigen“. Der Verurteilte bewegte etliche Interessenten dazu, Zahlungen zu tätigen, wobei die Geschädigten in der irrigen Annahme waren, als Gegenleistung den jeweils inserierten Artikel zu erhalten.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 5.600,00 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geltend machen zu können.

Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber wird gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Next Post

Staatsanwaltschaft Münster