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OSPA Urteil

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sheadquarters (CC0), Pixabay

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat heute im Zinsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden eine Urteilsverkündung vertagt. Stattdessen wurde entschieden, dass bereits in den Individualverfahren verwendete Gutachten in das aktuelle Verfahren einbezogen werden und der Gutachter voraussichtlich schon Ende Januar 2023 angehört wird.

Die Verbraucherschützer hatten zum neunten Mal gegen eine sächsische  Sparkasse geklagt, weil ihrer Meinung nach die variablen Zinsen in Prämiensparverträgen zu niedrig berechnet wurden. „Auch wenn die Vertagung des Urteils die Nerven der Prämiensparenden weiter strapaziert, ist es sehr erfreulich, dass das Gericht mit der Anhörung des Gutachters um eine schnellstmögliche Klärung bemüht ist“, erklärt Claudia Neumerkel, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Von der Anhörung des Gutachters erwarten wir eine Beschleunigung des Verfahrens. Allerdings ist keines Falles ausgeschlossen, dass auch dieser Konflikt zur nächsten Instanz vor den Bundesgerichtshof gehen wird, um eine finale Klärung des Zinssatzes zu erzielen“, ergänzt Neumerkel.

Hintergrund

Die von der Verbraucherzentrale Sachsen angewendeten Parameter zur Berechnung der Zinsnachzahlung haben ergeben, dass die Ostsächsische Sparkasse Dresden – ähnlich wie andere Sparkassen – im Durchschnitt rund 5.000 Euro zu wenig Zinsen pro Langzeitsparvertrag gezahlt hat. Der Klage hatten sich rund 650 Prämiensparende aus Dresden angeschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen kämpft bereits seit 2019 um die korrekte Anpassung von Zinsen in Prämiensparverträgen.

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