Start Allgemein Kann man dieser Kanzlei Vertrauen?RP-Law aus Frankfurt/Main ?

Kann man dieser Kanzlei Vertrauen?RP-Law aus Frankfurt/Main ?

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Conmongt (CC0), Pixabay

Wer so oberflächlich arbeitet, der hat zumindest mein Vertrauen dann eben nicht verdient: Was war passiert?

Da mussten selbst wir in der Redaktion dann doch „Schmunzeln“, denn das man einem vermeintlichen Schuldner dann einen Brief per Einschreiben/ Einwurf sendet mit einer Forderung in Höhe von 0,00 Euro, das haben wir auch noch nicht erlebt.

Das spricht aber auch nicht für die Kanzlei und deren Rechtsanwälte/Geschäftsführer Hellmut Damlachi und Christian Heitmann.

Normalerweise sollte man doch davon ausgehen, das man den Brief den man per „Einschreiben“ an einen vermeintlichen Schuldner dann auch wirklich Sinn macht, also entweder stimmt hier der Betrag im Schreiben nicht, oder aber das Schreiben ist einfach nur „dumm“. Beides spricht nicht für die Qualität dieser Kanzlei.

Das Ansprichsschreiben liegt der Redaktion natürlich vor.

Wenn man dann aber meint es geht nicht noch Schlimmer bei dieser Gesellschaft, dann muss man nur einmal ins Impressum schauen, denn da ist eine Firma benannt die es im Unternehmensregister einfach nicht gibt.

FireShot Capture 424 – Impressum – rp law – www.rp-law.de

FireShot Capture 425 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de

Offensichtlich hat man einfach das „s“ im Namen vergessen, aber wie gesagt meine Herren uns wundert da bei Ihnen nichts mehr, denn wer solche Schreiben versendet der achte möglicherweise auch nicht auf die richtige Schreibweise seines Firmennamens.

Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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