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Mason Privatbank Liechtenstein AG – Bestellung vorläufiger Verwalter

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Bestellung vorläufiger Verwalter

Zur Vorbeugung und Minimierung allfälliger Risiken sowie zur Vermeidung einer etwaigen Umgehung von Vorgaben betreffend die innere Organisation der Bank (iSd Art 22, 23 Bankengesetz) übertrug die FMA dem vorläufigen Verwalter mehrere Aufgaben und stattete ihn mit den notwendigen Befugnissen zur Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion aus. Er steht zudem im engen Austausch mit der FMA.

Die Bestellung des vorläufigen Verwalters ist auf ein Jahr befristet. Die Entscheidung der FMA ist nicht rechtskräftig, jedoch wurde ihr die aufschiebende Wirkung entzogen, sodass der vorläufige Verwalter samt seinen Rechten und Pflichten in der Bank mit sofortiger Wirkung tätig ist.

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